Frage an Gregor Gysi von Daniel G. bezüglich Recht
Hallo Herr Gysi,
mit großer Sorge beobachte ich, und ich denke auch viele andere (Bundes)bürger,die aktuelle Situiation im Bezug auf den Beschluss des Bundestages über den Bundeswehreinsatz in Syrien.
Man hört (zumindestens wenn man sich dafür interessiert: kleine Rüge an unsere Presse) vieles über die rechtsmäßgkeit bzw. unrechtsmäßigkeit dieses Beschlusses, was mich gleich zu meiner ersten Frage bringt:
Sehen Sie diesen Beschluss als rechtswiedrig an ? (Stichworte: Völkerrecht, UN Mandat, Grundgesetz)
Sollte es Wirklich ein rechtswiedriger Beschluss sein, so dachte ich mir wird man dies über das Bundesverfassungsgericht klären können, was wie ich erfahren habe jedoch ziemlich schwer bis unmöglich wird da die Klagearten dies nicht zulassen oder die nötige Zustimmung im Parlament dafür fehlt.
Das wiederrum führt mich zu meiner 2. + 3. Frage:
Sehen Sie Chancen dies durch das Bundesverfassungsgericht klären zu lassen?
und:
Wenn man dies nicht durch das Bundesverfassungsgericht klären lassen kann,
benötigt es dann nicht andere/neue Mechanismen um Rechtswiedrige Beschlüsse des Bundestages zu stoppen auch wenn dieser in großer Mehrheit dafür Stimmt ?
Sehr geehrter Herr Grünsteudel,
Ihre Sorgen hinsichtlich des Militäreinsatzes in Syrien kann ich sehr gut nachvollziehen. Unsere Fraktion hat geschlossen dagegen gestimmt aber eine Mehrheit sah und sieht dies anders. Es gibt keine völkerrechtliche Grundlage, da ein Beschluss des Sicherheitsrates gemäß Kapitel 7 der Charta der Vereinten Nationen fehlt. Auch die Regierung von Syrien, die immer noch vom Präsidenten Assad vertreten wird, hat keine Zustimmung gegeben. Sie äußert sich auch nicht dagegen, sie hat aber weder darum gebeten, noch die Zustimmung erteilt. Lediglich Russland wurde von Assad um die militärischen Aktionen gebeten.
Das Grundgesetz sieht nur die Landesverteidigung vor. Darüber hinaus wird aber die Zugehörigkeit zu Bündnissen so verstanden, dass man auch dann militärisch tätig werden kann. Allerdings gibt es ja keinen Bündnisbeschluss, auch nicht durch die Nato.
Eine Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht ist deshalb so schwer, weil wir kein Normenkontrollverfahren durchführen können. Dazu brauchen wir ein Viertel der Abgeordneten. Die Abgeordneten, die dagegen sind, stellen aber kein Viertel des Bundestages.
Allerdings hat meine Fraktion dagegen geklagt, weil wir meinen, dass das Grundgesetz verletzt wird, wenn ein solches Normenkontrollverfahren nicht einmal durch die gesamten Abgeordneten der Opposition möglich ist. Im Januar findet die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Ich hoffe, dass wir eine Änderung erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi