Frage an Gregor Gysi von Günter M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Gysi,
Die Linke hat einen Antrag für eine "humanitäre Flüchtlingspolitik" in den Bundestag eingebracht.
Ein Auszug daraus:
" Auch soll nach dem Willen der Abgeordneten unter anderem die sogenannte Dublin-Verordnung geändert werden, „so dass Asylsuchende die Wahl haben, in welchem der Mitgliedsstaaten sie ihr Asylverfahren durchführen wollen, etwa wegen familiärer Bindungen oder besonderer Sprachkenntnisse".
Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_01/2014_026/03.html
Warum sollte Deutschland ggf. andere Staaten, die eventuell sogar weniger Ausländer haben, auf diese Art entlasten? Das könnte doch zu noch mehr Zuzug nach Deutschland führen?
Wenn es um die Ausländerquote geht, wird meines Erachtens immer vergessen, dass viele Menschen mit ausländischen Wurzeln und deutschem Pass nicht als Ausländer gelten. Oder täuscht dieser Eindruck?
Ich arbeitete aufgrund der Arbeitsmarktlage in Sachsen-Anhalt 3 Monate in Belgien. Dann hat mein Chef mir von heute auf morgen gekündigt, und ich war wieder joblos. Ich ging zum Amt und dort erklärte man mir, dass Deutsche nur dann Sozialhilfe in Belgien bekommen können, wenn sie mindestens 6 Monate in Belgien beschäftigt waren. Ist diese Information Ihrer Meinung nach richtig und wenn ja, warum macht das Deutschland dann mit Zuzüglern nicht auch so?
Seit 1990 hatte ich nur Aushilfsjobs im Westen usw. Immer nur als Niedriglöhner. Früher in der DDR musste man sich wegen der Arbeit keine Sorgen machen. Heute macht mich die Sorge nach Arbeit und genug Auskommen krank. Ist es noch normal wie man als Ossi behandelt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Möder
Sehr geehrter Herr Möder,
Ihre Nachricht vom 20. März hat mich erreicht.
Auch in Deutschland bekommt man bestimmte Sozialleistungen erst, wenn man 6 Monate tätig war. Da gibt es glaube ich keinen Unterschied zu Belgien. Zumindest ist die Gesetzeslage so.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi