Frage an Gregor Gysi von Manfred K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Gysi
Ihre Antwort vom 20.2.14 war nicht die welche ich erhofft hatte. Wenn ich davon schrieb das in Bernau Gebühren vom Wasser und Abwasserverband an alte bereits angeschlossene Grundstücke jetzt nochmal ohne eine erneute Leistung erbracht zu haben nochmal zur Kasse "gebeten" werden und sie sich an den Bürgermeister wenden wollten, dann ist das dasselbe als wenn sie einen Bock zum Gärtner machen wollten.
Diese Person ist ja zum Beispiel im Vorstand dieses Vereines.
Angeblich soll es ein Gesetz geben das so etwas zulässt. Ist da vielleicht jemand am wirken der dann die zwangs enteigneten Grundstücke aufkauft, von den Menschen welche die Forderungen nicht auf bringen können?
meiner und nicht nur meiner Meinung nach kann man diese Menschenrechtsverstöße wahrscheinlich nur am Bundesgerichtshof klären. Wie würden sie verfahren, so das ein Erfolg gewährleistet ist?
Die nächste Frage wäre: können sie veröffentlichen welche Abgeordneten( oder wer auch immer) und von welcher Partei dafür gestimmt haben. Das wäre sehr wichtig.Ich möchte mir nicht nachsagen lassen meinen eigenen Totengräber gewählt zu haben.
Ich denke mal das die Antwort von Ihnen Hundert Tausende Menschen interessieren wird.
Hochachtungsvoll
M.Kü.
Sehr geehrter Herr Küstermann,
Ihre weitere Nachricht vom 28. Februar hat mich ebenfalls erreicht.
Ich bin gar nicht sicher, ob es sich bei dem Gesetz um ein Bundesgesetz oder um ein Landesgesetz handelt. Vielleicht könnten Sie das in Erfahrung bringen, wie das Gesetz heißt. Anschließend wäre ich auch in der Lage, dies bezüglich eine bessere Aufklärung zu betreiben. Natürlich kann der Gerichtsweg beschritten werden, und zwar über das Verwaltungsgericht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi