Frage an Gregor Gysi von Hans-Jürgen S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Dr. Gysi,
Eine Bekannte von mir bezieht seit Jahren Hartz IV-Leistungen.
Sie hat schon mehrfach die üblichen 450 Euro Jobs ausgeführt, und erhält von dem Jobcenter weiterhin nur Angebote aus diesem Bereich.
Da sie endlich vom JC weg will strebt sie eine Versicherungspflichtige Tätigkeit an, um diesem Dilemma zu entgehen. Jetzt hat sie wiederum ein Angebot in die Richtung 450 Eurojob erhalten, welches Sanktionsbewehrt ist.
Normalerweise fasse ich das als Erpressung auf. Mir ist zwar klar, dass genau dieses von unseren Berufsdemokraten so gewünscht ist, unabhängig davon sagt ja der § 253 Absatz 1 und 2 etwas aus.
Nun zu meiner Frage. Besteht die Möglichkeit den Sachbearbeiter bzw. das Jobcenter wg. Nötigung und Erpressung zu verklagen?
Mit freundlichen Grüßen
H.-J.Stelzer
Sehr geehrter Herr Stelzer,
Ihre Nachricht vom 19. Februar hat mich erreicht.
Eine Anzeige gegen die Sachbearbeiterinnen und Sacharbeiter des Jobcenters in dieser Hinsicht ist selbstverständlich keineswegs sinnvoll, denn sie handeln ja nur nach dem Gesetz. Die Überlegung besteht darin, dass Hartz IV-Empfängerinnen und Hartz IV-Empfänger aus Steuermitteln finanziert werden und mithin der Staat auch ein Recht hätte, von ihnen bestimmte Dinge zu verlangen. Wir treten allerdings entschieden dagegen ein, die Hartz IV-Regelungen endlich sanktionsfrei zu gestalten. Dafür gibt es aber im Bundestag keine Mehrheiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi