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Frage von Konrad S. •

Frage an Gregor Gysi von Konrad S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Gysi.

Versteh,n Sie, Ihr meist gebrauchter Wortschatz.

Nein, ich verstehe es einfach nicht. Vor etlichen Wochen haben Sie mir geantwortet, in der Tat, es sind 3 EP. die für Geburten ab 1992 verrechnet werden.

Sie haben sich nicht gebessert, scheinbar weder meinen Einwand gelesen, noch mir selber geantwortet.

Vor drei Tagen, heute genau um 12 Uhr 20 im Plenum des Bundestages, erklärten Sie wieder: Drei Entgeltpunkte für Geburten nach 1992.

Können Sie mir bestätigen, 3 EP. werden auch bei Geburten im Jahre 1992 ver- gütet-. Bekommt nun meine Frau für 5 Geburten vor 1992 im Jahre 2014 nunmehr für 6 oder 12 Monate die 28,14 Euro plus Erhöhung zum 1.7.2014.

Danke- MfG.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schießl,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30. Januar.
Sie haben Recht, ich hätte sagen müssen drei Entgeltpunkte für Geburten ab 1992. Aber wenn man frei spricht passiert dies gelegentlich.
Ihre Frau bekommt für die fünf Geburten vor 1992 jeweils zwei Jahre bzw. zwei Rentenentgeltpunkte zusätzlich anerkannt. Wären die Kinder ab 1992 geboren worden, erhielte sie jeweils drei Jahre bzw. drei Entgeltpunkte zusätzlich. Ich möchte aber, dass man die gleiche Höhe von Rentenentgeltpunkten auch für Geburten vor 1992 bezieht. Ich hoffe, dass es jetzt konkret genug war.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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