Frage an Gregor Gysi von Karin T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Gysi!
Nach meiner Kenntnis bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Finanzierung der sogenannten "Mütterrente" aus der Rentenkasse. Dies hat u.a. auch Herbert Rische, der Präsident der Rentenversicherung, im Dezember öffentlich bestätigt.
Sie selbst haben ja in zahlreichen Diskussionen gesagt, eine Finanzierung der Müterrente müsse - aus Gründen der Gerechtigkeit und auch aus rechtlichen Gründen - aus Steuermitteln erfolgen.
Falls die große Koalition nun doch in die Rentenkasse greifen möchte, um ihre Rentenreformen zu finanzieren, werden Sie dann eine rechtliche Prüfung - z.B. in Form einer Normenkontrollklage - durchführen lassen?
Ich fände dies sehr wichtig, da offenkundig ist, dass die große Koalition plant, gegen jede Vernunft und gegen alle rechtlichen Bedenken ein höchst fragwürdiges Gesetz im Schnellverfahren "durchzupeitschen".
Mit frdl. Gruß,
Dipl.-Ing. K. Thiesen
Sehr geehrte Frau Thiesen,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. Januar.
Das Problem besteht darin, dass nur ein Viertel der Abgeordneten ein Normenkontrollverfahren einleiten dürfen. Die gesamte Opposition verfügt nur über ein Fünftel der Abgeordneten. Noch haben wir nicht durchgesetzt, dass wir dieses Recht trotzdem erhalten. Auf jeden Fall wird es aber Beschwerden geben, die auch eines Tages beim Bundesverfassungsgericht landen, nur es dauert zu lang. Auf jeden Fall werden wir diesbezüglich weiter streiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi