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Frage von Sonja E. •

Frage an Gregor Gysi von Sonja E. bezüglich Senioren

§ 240SGB V-Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder - freiwillige KV - Rentner meine Frage betrifft die Mindestbemessungsgrundlage f. freiw. Versicherte. - Einkommen (Rente) 632,81€ -Mindestbemessungsgrundlage 921,67€ Für das NICHTEINKOMMEN von 288,86€ wird ein Beitragssatz 14,9% berechnet. Müssen die Kassen tatsächlich von den Menschen, die sowieso schon wenig haben, gefüllt werden? "Altersarmut" - toller Begriff! Gesetze sollten sich nach Lebenswirklichkeiten richten!!!!!! Ich bin sehr auf Ihre Begründung gespannt.

Mit freundlichen Grüßen
Sonja Erbe

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