Frage an Gregor Gysi von werner r. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Gysi
Mein Anliegen bezieht sich auf die Ungleichsstellung zwischen Opfer der ehemalige Torgauer Rehabilitierten von Schutzbefohlenen und denen ,welche diese Kindeswohlgefährdenten kriminellen Praktiken anderer Spezialeinrichtungen der DDR, eben so in Zusammenhang der staatlichen Missachtung des Art.39 KRK und des GG,durchleben mussten. Ich bin davon auch betroffen und das noch vor der Umwandlung aus dem Strafvollzug Torgau in die JWH- Einrichtung 1964.Im Zusammenhang meiner gleichberechtigten Antragstellung, des Strehag, bzgl. der erlebten Misshandlungen und der Nachweisführung über die örtlichen Zuweisungen in Spezialheime und JWH, wurden mir bisher jegliche abartig Entscheidungsbegründung seitens der Staatsanwaltschaft vorgehalten,welche bisher beim Landgericht Erfurt und den OLG Jena immer noch die Regel sind. Es wird durch die Staatsanwaltschaft systematisch versucht,die vorgelegten Dokumente einer Scheidung und der damit im Zusammenhang stehenden ausgewiesenen R- Flucht meines Stiefvaters, als kein zwingenden Einweisungsgrund zu sehen. welcher im Zusammenhang der Strehag steht. Was kann ich jetzt noch machen ? Die bisher von der Regierung realisierte Fondslösung ist in diesem Sinn der Heimaufarbeitung nur eine Hilfe für die Opfer der damaligen Verbrechen an Schutzbefohlenen,aber keine Opferwürdigung und - Anerkennung nach den OEG bzw der StrehaG.
W. Rauh
Sehr geehrter Herr Rau,
Ihre Nachricht vom 18. Dezember 2013 hat mich erreicht.
Zunächst habe ich die Nachricht an meine Stellvertreterin, die Abgeordnete Diana Golze, mit der Bitte weitergeleitet, die Angelegenheit hinsichtlich der Würdigung und Anerkennung der Opfer weiterhin zu verfolgen.
Unabhängig davon rate ich Ihnen, in der Nähe Ihres Wohnsitzes eine Anwältin bzw. einen Anwalt zu beauftragen, Ihre Rechte wahrzunehmen. Ich hoffe, dass Sie juristisch noch erfolgreich agieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gregor Gysi