Frage an Gregor Gysi von Carsten E. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
1. Gehen Sie davon aus, dass die Bundesregierung nichts vom systematischen Abhören der USA gewusst haben?
2. Hypothetisch: Angenommen die Regierung (bzw. Teile davon), oder unsere Dienste waren informiert. Wie nennt man das, wenn nicht Landesverrat?
3. Dass die Regierung sich offensichtlich noch immer verweigert, den Kronzeugen zu laden, um das Ausmaß an systematischer Grundrechtsverletzung am deutschen Volk zu untersuchen... unter welchen Paragraphen gehörte dies, wenn Recht gesprochen würde?
4. Macht sich überhaupt jemand Gedanken - bzw. traut sich solche Gedanken zu machen - ob möglicherweise unsere eigene Regierung/Dienste schwere Verbrechen gegenüber dem eigenen Staat - genauer: der eigenen Bevölkerung - begehen?
So heißt es doch in § 94 StGB, dass bereits das Zulassen (dass Staatsgeheimnisse an fremde Mächte gelangen können) den Straftatbestand erfüllt.
5. Was hat die Regierung getan, um nach den ersten Informationen, seitens Herrn Snowden, Aufklärung zu erlangen? Was haben die Nachrichtendienste seit her getan, was die Bundesanwaltschaft? (Ich frage Sie das, da man ja schließlich von der Regierung keinerlei Informationen bekommen kann)
6. Ist nicht ohnehin die Annahme naheliegend, dass unsere Dienste, nach Jahrzehnte-langer "Zusammenarbeit", mit den Diensten der USA, in gewisser Weise, von den US-Diensten unterwandert sind? Oder kann man das ausschließen?
Mit freundlichen Grüßen
C.Erber
Sehr geehrter Herr Erber,
Ihre Nachricht vom 28. Oktober hat mich erreicht.
Wir sind gerade dabei, die Anforderungen an einen Untersuchungsausschuss zu formulieren. Wir werden auch Ihre Gedanken berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi