Frage an Gregor Gysi von Lars K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
da sich in anbetracht der "Tatsache", (dass das alte Handy der Bundeskanzlerin abgehört wurde) nun auch die Bundesanwaltschaft eingeschaltet hat, würde ich gerne folgendes wissen.
Zu welchem juristischen Nachspiel und für wen könnte es durch das einschalten der Bundesanwaltschaft bei Beweis der Abhöraktion/en kommen?
Welche Konsequenzen sollten der Kanzleramtsminister und der Innenminister wegen des totalen Versagens in dieser Affäre ziehen (müssen)?
Wie sehen Sie unser Verhältnis zu den Amerikanern? Sehen Sie die Amerikaner als "unsere besten Freunde" oder als Verbündete?
Ist es nicht doch langsam von Nationalem / Sicherheitspolitischem Interesse, dass Herr Snowden in dieser ganzen Sache als Zeuge aussagt und Ihm Zeugenschutz in Deutschland gewährt wird?
Wie könnte man die Aufnahme von Edward Snowden als Zeuge beantragen? Immerhin sind diese ganzen Aktionen nur durch seine "unglaubwürdigen" Dokumente / Beweise aufgeflogen.
Naja. Da die Amerikaner ja keine militärische, wirtschaftliche und politische Spionage in unserem Land betreiben, wissen wir nun wenigstens, dass sie nicht mit zweierlei Maß messen.
Auch die höchsten unseres Landes unter potenziellem Terrorverdacht stehen und zur Terrorbekämpfung kontrolliert werden müssen, nicht nur normale Bürger.
Weil ja jemand der nichts zu verbergen hat auch keine Angst davor haben muss kontrolliert zu werden. Da fühle ich mich gleich viel sicherer... (Vorsicht Ironie)
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Lars Köppe
Sehr geehrter Herr Köppe,
Ihre Nachricht vom 25. Oktober hat mich erreicht.
Selbstverständlich muss die Bundesanwaltschaft meines Erachtens jetzt ein Ermittlungsverfahren einleiten, und zwar gegen den Chef der NSA sowie wichtige Mitarbeiter und ggf. sogar gegen den Präsidenten der Vereinigten Staaten, wenn er es angeordnet haben sollte oder davon wusste und nichts dagegen unternommen haben sollte.
Ferner habe ich schon im Fernsehen ausgeführt, dass jetzt der letzte Grund weggefallen ist, derart wenig Mut zu zeigen. Herr Snowden muss dazu als Zeuge gehört werden. Wenn er aber aussagt in Deutschland diesbezüglich, macht er sich in den USA strafbar.
Nach der Strafprozessordnung steht ihm dann ein Zeugenschutzprogramm zu. Damit bekäme er einen geschützten und sicheren Aufenthalt in Deutschland. Ihm muss gar nicht Asyl gewährt werden, es genügt, die Strafprozessordnung anzuwenden.
Meines Erachtens haben sich der Kanzleramtschef und der Innenminister politisch erledigt. Aber möglicherweise sieht das die Bundeskanzlerin anders. Wir werden sehen.
Es gibt weitere Fragen zu klären. Wozu haben wir eigentlich Geheimdienste? Machen die Spionageabwehr nur Richtung Osten, nicht Richtung Westen? Wie bekämpfen sie eigentlich Industriespionage aus den USA?
Sie sehen, es ist viel zu tun.
Sie können sich aber darauf verlassen, dass wir diesbezüglich aktiv bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi