Frage an Gregor Gysi von Heiko A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Gysi,
momentan sieht es ja so aus, das Deutschland für die nächsten 4 Jahr von einer schwarz-roten Koalition regiert wird. Da diese Koalition rund 80% der Abgeordneten stellt, könnte sie somit auch im Alleingang Änderungen am Grundgesetz beschließen, da dafür eine 3/4 Mehrheit erforderlich ist.
Meine Fragen dazu:
1) Wie beurteilen sie diesen Umstand auch im Hinblick auf die immer weiter geschliffenen Grundrechte in diesem Land?
2) Würden sie es sinnvoll halten, als zusätzliche Bedinung für die Änderung des Grundgesetzes einzuführen, das dafür auch ein bestimmter Anteil Stimmen der Opposition nötig ist?
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Adams
Sehr geehrter Herr Adams,
zur Änderung des Grundgesetzes genügt eine 2/3-Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.
Ebenso muss es eine 2/3-Mehrheit der Stimmen im Bundesrat geben. Sie haben völlig Recht, dass Union und SPD diese Mehrheit ohne Schwierigkeiten aufbringen.
Trotzdem kann ich mir keine Änderung des Grundgesetzes dergestalt vorstellen, dass ein bestimmter Anteil von Stimmen aus der Opposition erforderlich ist. Rechtlich kann man das nur an eine Zahl von Abgeordneten binden, die ja gleichberechtigt sein sollen.
Auf der anderen Seite ist es aber wichtig, dass die Rechte der Opposition vollständig erhalten bleiben. Dazu gehört auch die Möglichkeit, ein Normenkontrollverfahren durchzuführen, d.h. das Bundesverfassungsgericht zu bitten, eine Prüfung durchzuführen, ob ein von der Mehrheit beschlossenes Gesetz dem Grundgesetz entspricht. Diesen Antrag können nur ein Viertel der Mitglieder des Bundestages einreichen. Wenn es zur großen Koalition kommt, besitzen die Oppositionsfraktionen aber nur ein Fünftel der Mitglieder des Bundestages. Hier muss ein Weg im Grundgesetz gefunden werden, dieses Recht auch künftig der Opposition zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi