Frage an Gregor Gysi von Hagen S. bezüglich Soziale Sicherung
EM-Rente und die DRV Berlin-Brandenburg
Sehr geehrter Herr Gysi,
Wieso ist das Bundesversicherungsamt für die DRV Berlin-Brandenburg nicht zuständig, sondern die Senatsverwaltung Berlin für Soziales und Gesundheit?
Gehört Berlin nicht zur BRD?
Kann deswegen die DRV BB machen was sie will?
Hintergrund: am 4.11.2010 hatte ich einen Arbeitsunfall, durch die Fehlzeiten wurde ich krankheitsbedingt gekündigt.
Ich bekam im nachhinein 50% GdB, und bin seit September 2011 in psychischer Behandlung wegen schwerer Depressionen.
Seit dem Arbeitsunfall in ich fast durchgängig krankgeschrieben, derzeit bis zum 10.10.2013.
Nach einer Reha von der DRV die ich arbeitsunfähig am 15.6.2011 verlassen hatte, habe ich am 23.6.2011 die EM-Rente beantragt. Diese wurde nach 2 Monaten von der DRV abgelehnt. Ich ging in Widerruf, über dem am 16.9.2013 (nach 25 Monaten) entschieden wurde.
entschieden wurde, das der angebliche Leistungsfall am 6.8.2013 während einer Untersuchung in der DRV-Zentrale Berlin eingetreten sein soll.
Folge: nach voller Ausschöpfung von Krankengeld und ALG1, bin ich nun Harz4 Empfänger, da die DRV das Recht so auslegt, das nach dem Leistungsfall erst 7 Monate später die Rente bezahlt wird, in meinem Fall ab 1.3.2014.
Ich bin schwer Systemerkrankt (Umwelterkrankung) und dafür kommt die Krankenkasse nicht auf. Ich kann mit Harz4 deswegen nicht überleben, da das verbleibende Geld von Harz4 nach Strom und Telefon 220 Euro verbleibt. Das reicht nicht für ein Überleben, schon gar nicht für einen Umwelterkrankten, schwerbehinderten mehrfach chronisch erkrankten.
Hagen Schütte
Sehr geehrter Herr Schütte,
Ihre Nachricht vom 29. September hat mich erreicht.
Ich verstehe nicht, weshalb sie gegen den Widerspruchsbescheid nicht zum Gericht gegangen sind? Konnte man die Rechtslage nicht auch anders interpretieren? Wie dem auch sei, ich empfehle Ihnen, eine im Rentenrecht spezialisierte Anwältin bzw. einen diesbezüglich spezialisierten Anwalt aufzusuchen und sich den notwendigen rechtlichen Rat holen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi