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Gregor Gysi
DIE LINKE
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Frage von Brigitte und Herbert K. •

Frage an Gregor Gysi von Brigitte und Herbert K. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Her Dr. Gysi,

folgende Fragen hätten wir gerne beantwortet:
- Gesundheitspolitik auch für Beamten
- Rentenpolitik
- Steuergesetze für alle Deutschen oder Staatsbürgersch.-entzug
- Trennung von Kirche und Staat
- Sämtliche Beamtenvorteile abschaffen, wie z.B. Rabatte von Versicherung u.a. wie auch Steuerfreibeträge bei der Einkommensteuer und Versorgung der Hinter- bliebenen, z.B. Privat-Krankenkasse, wofür der Versicherte sowie der Hinterbliebene ca. 30% selbst zahlt und der Rest durch die Steuergelder in Form der Beihilfe, nämlich durch Steuergelder, finanziert wird. Denken Sie daran, alle diese Vorteile auch für Rentner einzuführen bzw. endlich einmal die Überversorgung der Beamten zu verändern ?
- Ca. 71% als Pension werden vom letzten Bruttogehalt gezahlt .
- Bei Rentnern ist es weitaus weniger und dieses vom letzten Nettoeinkommen
- Die Verrechnung bei den Rentnern im Überlebensfall liegt bei 718,.. Euro Selbstbehalt, was darüber hinaus geht wird mit 40% verrechnet. Dieser Betrag ist doch wahrlich in der heutigen Zeit endlich einmal anzuheben. Letztlich werden immer nur die Pensionäre berücksichtigt und bevorteilt. Hat man da Angst vor der "Beamtenlobby" ? Die Rentner haben leider keine große Lobby, da kann man das ja alles ganz einfach machen - ohne große Gegenwehr -
- Gerichtlich angeordnete Betreuung eines Angehörigen durch Verwandten wird gerade einmal mit ca. 330,00 Euro p.a. vergütet. Auch da wäre es einmal Zeit, wenn der Staat schon Geld auf diese Weise spart, diesen Betrag endlich einmal anzuheben. Da bei einem solchen Aufwand auch die Kosten, wie z.B. Benzin u.a. stark gestiegen sind.
Zum Schluß möchten wir bemerken, dass Ihre Vorschläge schon gegenüber
anderen Parteien sozialer einzustufen sind. Uns gefallen auch Ihre
u. die Argumentationen von Frau Wagenknecht sehr gut.
Leider macht die SPD in der Koalitionsfrage mit Ihnen einen großen,
Fehler, Wähler werden so nicht berücksichtigt

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Kohl,
sehr geehrter Herr Kohl,

zunächst treten wir für die Abschaffung der privaten Krankenkassen und für die Reduzierung der über 200 gesetzlichen Krankenkassen auf vier bis fünf ein. Von sämtlichen Erwerbseinkommen müsste ohne Beitragsbemessungsgrenze ein Beitrag in die gesetzliche Krankenkasse gezahlt werden. Dann könnte der Beitrag von über 15 % auf 10,5 % reduziert werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlten 5,25 %, die Unternehmen auch. Das ist weniger als heute. Dennoch wäre alles bezahlt, wenn die Beitragsbemessungsgrenze entfiele.

Bei der Rentenpolitik schlagen wir vor, wieder die alte Formel mit der Anhebung des Rentenniveaus einzuführen. Außerdem müssen Ausbildungs-, Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten besser berücksichtigt werden. Kinder, die vor 1992 geboren wurden, müssen sich ebenso auf die Rentenerhöhung auswirken, wie Kinder, die nach 1992 geboren worden sind. Darüber hinaus treten wir bei der nächsten Generation dafür ein, dass alle in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen haben, auch Rechtsanwälte, Bundestagsabgeordnete und Beamtinnen und Beamte.
Drittens müssten wir die Beitragsbemessungsgrenze aufgeben und den Rentenanstieg für die Spitzenverdiener abflachen. Auf diese Art und Weise könnte eine Armutsrente verhindert werden. Aus Steuermitteln soll auch eine gesetzliche Mindestrente von 1.050 Euro finanziert werden.

Wir treten dafür ein, die Steuergesetze auch an die Staatsbürgerschaft zu binden. Ein Deutscher, der in einem anderen Land wohnt, wäre verpflichtet, sein gesamtes Einkommen und sein gesamtes Vermögen einem dafür in Deutschland zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Ferner müsste er mitteilen, wie viel Steuern er in dem anderen Land zu bezahlen hat. Wenn es dann eine Differenz gibt, wird diese gegen ihn festgesetzt und er muss diese Differenz an Steuern in Deutschland bezahlen. Sollte er keine Angaben oder falsche Angaben machen, machte er sich strafbar.
Wir sind für die Trennung von Staat und Kirche, die auch in unserem Grundgesetz steht, die aber teilweise verletzt wird.

Hinsichtlich der Beamtinnen und Beamten müssen wir die gesetzliche Rentenversicherung für neue Beamtinnen und Beamte einführen. Bei den Beamten, die schon existieren, gibt es auch ein Vertrauensschutz. Man kann dann nicht willkürlich streichen. Das bitte ich Sie zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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