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Frage von Janine P. •

Frage an Gregor Gysi von Janine P. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

in Ihrem Wahlprogramm ist die Aufhebung des Ehegattensplittings festgeschrieben. Entfällt nach Ihren Vorstellungen damit auch die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung? Momentan erhalten Ehepaare zwar einen Steuervorteil, aber wenn einer der Partner arbeitslos oder pflegebedürftig wird, muss nicht der Stadt mit Sozialleistungen einspringen, da zuerst das Gehalt des Ehepartners herangezogen wird. Bei der Rente ist es ähnlich, viele Frauen haben eine Rente die unterhalb des Existenzminimums liegt, erhalten aber keine Zuschüsse, wenn die Rente des Partners entsprechend hoch ist.
Werden Sie diese Verpflichtung auch abschaffen, und wenn nicht - glauben Sie, dass dann noch irgendjemand heiraten wird, wenn damit eine finanzielle Verpflichtung ohne Steuervorteil verbunden ist?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Peters,

Ihre Nachricht vom 12. September hat mich erreicht.
Die Aufhebung des Ehegattensplittings und die gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen haben zunächst juristisch nichts miteinander zu tun. Wir sind aber für eine sanktionsfreie Mindestsicherung, streben außerdem eine Mindestrente in Höhe von 1.050 Euro an. Andererseits möchte ich Ihnen gegenüber versichern, dass ich garantiere, wenn wir es mit zu entscheiden haben, dass niemand bis zu einem Jahreseinkommen von 80 000 Euro schlechter gestellt ist als heute. Nur wenn mehr verdient wird, muss auch mehr gezahlt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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