Frage an Gregor Gysi von Werner N. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Gysi,
da Sie gelernter Jurist sind und mit dieser Vorbildung in die Politik gegangen sind, habe ich an Sie eine Frage, die die heutige gängige Praxis bei familiengerichtlichen Verfahren betrifft:
Wie ist ihre Positionierung bezüglich der Offenbarungsbefugnis für Drittgeheimnisse ( www.abgeordnetenwatch.de ).
In Sorgerechtsangelegenheiten werden auch minderjährige Kinder "angehört" (§ 159 FamFG). Befragungen Minderjähriger finden auch durch Mitarbeiter von Polizeibehörden, Jugendämtern, Verfahrensbeiständen, Ergänzungspflegern, durch psychologische und medizinische Sachverständige (Gutachter), Staatsanwälte und Richter in anderen Verfahren statt.
Können Sie mir einen zitierfähigen Mindeststandard nennen, der in solchen Zusammenhängen für die Rechtsmittelbelehrung Minderjähriger Gültigkeit hat?
Ihre Antwort interessiert mich auch, weil Befragungen auch durch Nichtjuristen erfolgen, die Ergebnisse aber in Gerichtsentscheidungen Berücksichtigung finden.
Ich freue mich auf Ihre fundierte Antwort,
Werner Nordmeyer
w.nordmeyer@googlemail.com
Sehr geehrter Herr Nordmeyer,
Ihre Nachricht vom 10. September hat mich erreicht.
Eine Rechtsmittelbelehrung kann ich mir nicht vorstellen, weil es gegen die eigene Befragung kein Rechtsmittel gibt. Wahrscheinlichen meinen Sie eine Belehrung hinsichtlich der strafrechtlichen Folgen bei falschen Aussagen. Eine solche darf es bei Kindern nicht geben, weil diese noch nicht strafrechtsfähig sind, also gar nicht bestraft werden dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi