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Frage von Dario J. •

Frage an Gregor Gysi von Dario J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Unsere Rechtsordnung sieht auch die Möglichkeit der Klageerzwingung vor. Ist dies als Bemühen zu werten, Rechtsuchenden raffiniert versteckten Begünstigungen von Machtmißbrauch in der Justiz eine Abhilfechance gegenüberzustellen und damit diese Machtmanipulationen zu entschuldigen?

Eine dieser "cleveren Weichenstellungen" ist die Gestaltung des Art. 97 GG: Jedem vernünftig Denkenden müßte klar sein, daß Richter nicht unabhängig sein können, wenn sie sich dem Gesetze zu unterwerfen haben, der Gesamtheit aller Norm-Vereinbarungen des Volkes. Wer sich mit rechtslegenden Kommentaren beschäftigt weiß, was gemeint ist: RICHTER MÜSSEN UNABHÄNGIG VON RECHTSWIDRIGEN PARTEIINTERESSEN SEIN! Inzwischen wurde aus diesem Diktum ein Dogma, weil wir in unserer Hoffnung, daß doch wenigstens die Justiz noch korrekt arbeitet, Juristen alles glauben. Journalisten tun das auch und lassen damit das effektivste Instrument zum Steuern einer Gesellschaft unkontrolliert!

Nachdem Medien in den letzten Jahren wacher geworden sind, ist die öffentliche Empörung im Fall Gustl Mollath ein hoffnungsvolles Zeichen. Ich hoffe, daß vor allem die Kräfte im System sehr ernst genommen werden, die sozusagen hintenrum dafür gesorgt haben, daß das Volk regelrecht rechtsblöde gehalten wurde, und daß Sie als Politiker was gegen diese Kräfte unternehmen!

So ist beispielsweise die freie Internet-Enzyklopädie Wikipedia ein machtvoller Ort der Volksverdummung in Sachen Recht. In Artikeln, die sich juristischer Aufklärung widmen, wird immernoch verschwiegen, was das Volk längst wissen müßte, um Einzelne und damit die Gesellschaft entlasten zu können. Erst vor kurzem verschwand nach heftigen Interventionen der Begriff "Querulantenwahn". Die Erklärungen dazu hatte man aufmüpfigen, kritischen Bürgern öfter vorgehalten in einem wissenschaftlichen Mäntelchen, das noch unwissenschaftlicher war als die Rechtswissenschaft.

Danke für Ihre kompetente Antwort trotz der Wahl!

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Jacobi,

Ihre Nachricht vom 25. August hat mich erreicht.
Nach unserem Grundgesetz sind die Richterinnen und Richter unabhängig, aber an Gesetz und Recht gebunden. Eine Schwierigkeit besteht schon darin herauszufinden, was mit "Recht" neben den Gesetzen gemeint ist. Darüber hat sich eine Theorie entwickelt, dass die Richterinnen und Richter das Recht weiter entwickeln dürften, was ich für äußerst problematisch halte.

Der Fall von Gustl Mollath hat auch gezeigt, wie eigenständig Rechtsprechung sich entwickeln kann, dort sind meines Erachtens unzulässige Dinge geschehen. Trotzdem hat das erste Gericht entschieden, den Fall nicht wieder aufzunehmen. Erst in II. Instanz gab es dann eine positive Entscheidung. Wahrscheinlich war der Druck aus der Bevölkerung zu groß. Auf jeden Fall werde ich mich dafür einsetzen, dass hier Änderungen eingeleitet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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