Frage an Gregor Gysi von Helga K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter, Herr Dr. Gysi
Meiner Meinung nach haben die Politiker in zurück liegenden Jahren erst die Möglichkeit geschaffen, dass Werkverträge mit Niedriglohn abgeschlossen werden können. Was wird in Zukunft unternommen, um diese Missstände zu korrigieren?
Sicherlich ist es kein Einzelfall, dass ein Arbeitgeber mehrere Monate keinen Lohn an die Arbeitnehmer( aus meinem Bekanntenkreis) zahlt und nach ca. 3 Monaten die ersten Arbeitnehmer kündigt. Trotz Klagen auf Lohnforderung wird nicht reagiert (Forderungen aus Jan. bis März 2013). Dafür stellt dieser Arbeitgeber am 11.Mai 2013 einen Insolvenzantrag und ist nach der 5. Firmengründung (immer mit demselben Ausgang) wieder gut weggekommen.
Sollte auch hier endlich mal etwas geändert werden, damit solche schwarzen Schafe keine Firma mehr gründen können und die Lieferanten bzw. Arbeitnehmer darunter leiden müssen.
MfG
H. Kunze
Sehr geehrte Frau Kunze,
der Werkvertrag ist eine Regelung aus dem BGB. Er wird von Unternehmen zur Zeit missbraucht, weil inzwischen die Leiharbeit etwas schwieriger organisiert werden kann. Das muss unterbunden werden, indem der Missbrauch gesetzlich zu definieren ist.
Ihre weitere Frage beschäftigt mich seit geraumer Zeit. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird ja in der Regel genutzt, um Forderungen abzuweisen. Danach gibt es Neugründungen. Hier muss eine grundsätzliche Änderung angestrebt werden, ohne generell eine beschränkte Haftung auszuschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi