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Frage von Markus B. •

Frage an Gregor Gysi von Markus B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Dr. Gregor Gysi

Kennen Sie das GG? Warum wurde der Artikel 23 vom 23.05.1949
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen. Gestrichen? Kein GG mehr...

Und was sagen sie zum Artikel 146?
Art 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Becker

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Sehr geehrter Herr Becker,

der Art. 23 des GG ermöglichte den Beitritt, der sowohl vom Saarland als auch von der früheren DDR vollzogen wurde. In Nachbarländern wie Polen und Tschechien bestand die Sorge, dass daran gearbeitet werden könnte, dass noch weitere frühere Teile Deutschlands beitreten könnten. So kam der amerikanische Präsident auf die Idee, dass im Zusammenhang mit der Herstellung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 der Art. 23 des GG gestrichen werden müsse. Darauf ließ sich der Bundestag ein, weil anderenfalls keine Zustimmung der USA zur Herstellung der Einheit zu erreichen gewesen wäre.

Der Art. 146 des GG ist wichtig. Ich hoffe, dass bald eine Verfassung im Entwurf geschrieben und der Bevölkerung zur Entscheidung vorgelegt wird. Zur Zeit sind wir aber die einzigen,die dies fordern.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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