Frage an Gregor Gysi von Andreas L. bezüglich Finanzen
Mainaschaff, 14.08.2011
Sehr geehrter Herr Gysi,
Das von der Bundesregierung ausgehandelte Abkommen mit der Schweiz schützt Steuersünder durch den nachfolgend fettgedruckten Satz, der Bestandteil des Abkommens ist, vor der Strafverfolgung in Deutschland.
„Beteiligte an einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit, die vor Unterzeichnung dieses Abkommens begangen wurde, werden nicht verfolgt",
Dies stellt m.E. eine Art Ablasshandel mit Steuerhinterziehern dar und der Staat bzw. der Gesetzgeber leistet damit quasi Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Gleichzeitig ist es eine zynische Verhöhnung aller steuerehrlichen Bürger und untergräbt die Moral einer Gesellschaft. Wie moralisch verwahrlost ist eine Gesellschaft und deren Justiz, die keine Skrupel hat die Vernichtung von Existenzen für rechtens zu erklären, ( siehe: die bekannten Entlassungen von Arbeitern/innen und Angestellten wegen geringfügiger Verfehlungen am Arbeitsplatz) und die dieses Gesetz sicher ohne Bedenken anwenden würde und wohl auch müsste. Ich hätte gerne gewusst, wie Ihrer Haltung zu diesem Gesetz ist, ob Sie dies unterstützen oder ob Sie dies als Rechtsanwalt für nicht Verfassungskonform halten.
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lehnert
Sehr geehrter Herr Lehnert,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14. August.
Der Bundestag müsste natürlich einen Straferlass noch beschließen. Eine Regierung kann den nicht einfach aushandeln. Unabhängig davon teile ich Ihre negative Einschätzung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi