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Frage von Viola Buedo L. •

Frage an Gregor Gysi von Viola Buedo L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. jur. Gysi,

ich habe Ihre Antwort auf die Frage der Frau Helbing nach der Kontrolle der (übrigens auch anderswo beklagten) Qualität von bestimmten "Bildungsmaßnahmen" gelesen, welche von "Jobcentern" vermittelt werden (1).
Sie verweisen da auf den jeweiligen "Träger der Veranwortung" der Weiterbildunsgeinrichtung.
Wollen Sie damit sagen, daß es letztlich keine DEMOKRATISCHE Kontrollinstanz gibt für diese Art von - manchmal wohl sehr fragwürdiger - "Weiterbildung", die doch von der Solidargemeinschaft finanziert werden muß?
Wer hat sich das ausgedacht?
Kann das GG konform sein und ggf. bleiben?
Desweiteren interessiert mich, ob Sie die schon im Januar gestellten Fragen der Herren Siebert (2) und Meißner (3) - u.a. zu den Begriffen Themen "Wirtschaftsfaschismus" und "Cyberfaschismus" bzw. zum evtl. sinnvollen antitotalitären Konsens - noch beantworten wollen oder ggf. weshalb nicht.

Mit frdl. Gruß
Viola Buedo Leyva

1) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_gregor_gysi-575-37621--f298925.html#q298925
2) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_gregor_gysi-575-37621--f274930.html#q274930
3) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_gregor_gysi-575-37621--f275321.html#q275321

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Sehr geehrte Frau Leyva,

Ihre Nachricht vom 25. Juli hat mich erreicht.
Die Träger der Bildungseinrichtungen tragen auch die Verantwortung für den Inhalt der angebotenen Bildung. Selbstverständlich hat das Jobcenter und damit die Bundesagentur für Arbeit diesbezüglich eine Kontrollfunktion. Das Problem besteht darin, dass es sich um eine Bundeseinrichtung handelt, so dass der Einfluss der Länder und Kommunen begrenzt ist und bleibt.
An die von Ihnen geschilderte Anfrage vom Januar habe ich keine Erinnerung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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Sehr geehrte Frau Leyva,

das Jobcenter ist Teil einer Bundesbehörde. Hinsichtlich dieser Bundesbehörde gibt es natürlich eine Rechtsaufsicht bei einem Bundesministerium. Hier gibt es in gewissem Umfange Kontrollmechanismen. Auf der anderen Seite werden die Bildungseinrichtungen von den jeweiligen Trägern und den dafür zuständigen Kommunalen oder Landesbehörden zum Teil in der Sache überwiegend aber rechtlich beaufsichtigt. Es ist sehr unterschiedlich. Deshalb lässt sich kein einheitliches Bild zeichnen.

Hinsichtlich der weiteren Fragen, auf die Sie verweisen, bin ich zur Zeit nicht auskunftsfähig. Sie liegen mir nicht vor. Wahrscheinlich habe ich sie an zuständige Abgeordnete weitergeleitet, die eine Beantwortung vorgenommen haben werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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