Frage an Gregor Gysi von Tobias S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Gysi,
erstmal vielen Dank für Ihre vorangegangenen Antworten. Ich möchte mich diesmal mit einem anderen Thema an Sie wenden:
Laut Artikel 87a Absatz 2 GG "Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt." ist der Einsatz von deutschen Streitkräften beschränkt. Welche Bestandteile des Grundgesetzes lassen heutige Auslandseinsätze zu? Gibt es dazu höchstrichterliche Entscheidungen und wie lauten diese für den Laien ausgedrückt?
Ich hoffe Sie können mein Verständnis in dieser Hinsicht erweitern.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Schwarz
Sehr geehrter Herr Schwarz,
Ihre Nachricht vom 7. Juli hat mich erreicht.
Es gibt Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Auslandseinsätze dann gerechtfertigt sind, wenn sie auf völkerrechtlichen Verträgen beruhen, da das Völkerrecht nach dem Grundgesetz Vorrang genieße. Über diese Brücke wurden viele Einsätze gerechtfertigt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi