Frage an Gregor Gysi von Lars S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gysi,
bitte beantworten Sie mir doch folgende Fragen:
Wie kann es sein, dass in unserem Land jedes Bundesland die geringe Menge (Menge, aber der i.d.R. kein Strafverfahren gegen den Cannabiskonsumenten eingeleitet wird) anders definiert ?
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Menge_%28Bet%C3%A4ubungsmittelrecht%29
Sehen Sie hier keinen Konflikt mit unserem Rechtsstaat (z.B. Gleichheit vor dem Gesetz)?
Wie kann ich mich in solch einer Situation noch gleich vor dem Gesetz mit einem Berliner oder Hamburger Bürger fühlen ?
Wie ist allgemein Ihre persönliche Einstellung zum Umgang unseres Staates mit dem Thema Cannabiskonsum ?
Wie viel Geld gibt die BRD jährlich für den restriktiven Umgang mit Cannabis aus ?
Warum kann man in Berlin auf der Straße Cannabis kaufen, obwohl die Droge illegal ist ?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichen Grüßen,
Lars Schiller
Sehr geehrter Herr Schiller,
wie Sie gehe auch ich davon aus, dass die Situation wegen der Gleichheit vor dem Gesetz überwunden werden muss, dass je nach Bundesland eine unterschiedliche Menge Cannabis straffrei besessen werden darf. Aber Sie kennen die gegenwärtige Situation. Ich hoffe, dass eines Tages das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass es so nicht weiter geht.
Im übrigen trete ich dafür ein, Cannabisprodukte ebenso wie andere leichte Drogen wie Alkohol anzubieten und zu verkaufen. Kinder und Jugendliche müssen selbstverständlich geschützt werden. Ansonsten möchte ich aber den Rauschgiftbossen die Möglichkeit schließen, über die kriminellen Wege so viel Geld zu verdienen. Gleichzeitig überwänden wir die Beschaffungskriminalität. Bei den so genannten harten Drogen bin ich gegen die freie Abgabe. Allerdings möchte ich, dass auf ärztliche Anordnung an Süchtige dies verschrieben werden darf, damit auch diese nicht auf irgendeine Beschaffungskriminalität angewiesen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi