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Frage von Bernd H. •

Frage an Gregor Gysi von Bernd H. bezüglich Recht

Schönen guten Morgen, Dr. Gysi!

Seit ich die ganzen Berichte über die Kosten unseres hiesigen Kirchensystems gelesen habe, bin ich völlig schockiert und kann so einige Dinge dabei überhaupt nicht nachvollziehen.

Quellen : http://www.commonwood.de/Spirit/kosten.htm
http://www.theologe.de/kirchensubventionen_stopp.htm#Ueberblick

Die sogenannten caritativen Einrichtungen der Kirchen, werden demnach von den Steuergeldern "aller" Bewohner dieses Landes, also auch von Muslimen, Juden, Hindus, Buddhisten, etc. und auch von allen Konfessionslosen bezahlt.

Gleichzeitig wird aber dann in diesen Einrichtungen eine Personalpolitik zugelassen, in der nur Mitglieder der Amtskirchen dort arbeiten dürfen. Ein Kirchenaustritt gilt als Kündigungsgrund.

Meine Fragen dazu sind: Wie kann es sein, dass in diesen von öffentlichen Geldern finanzierten Einrichtungen, der Artikel 4 des Grundgesetzes nicht gilt ?
Und betreffs der Artikel 136, 137, 138, der Weimarer Verfassung, die ja auch Bestandteil des Grundgesetzes sind, wüsste ich gern wie die bisher in der Realität umgesetzt wurden ?

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Hartmann

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hartmann,

unsere Fraktion hat hinsichtlich der Arbeitsverhältnisse in kirchlichen Einrichtungen gerade einen Antrag im Bundestag eingebracht, um eine Gleichstellung zu bewirken.

Die von Ihnen genannten Artikel der Weimarer Verfassung gelten nach wie vor, sowohl in finanzieller als auch in anderer Hinsicht. Darüber sind wir in einer Diskussion.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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