Frage an Gregor Gysi von Hartmut M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi!
Ich habe Ihrem Lebenslauf entnommen, das wir im gleichen Jahr geboren wurden und bei der Schulausbildung an den erw. Oberschulen der DDR den gleichen Ausbildungsweg gingen.
Ich habe von 1963 bis 1967 während der Abiturausbildung im KfL Teterow den Beruf eines Landmaschinen-und Traktorenschlossers erlernt. Dafür habe ich Lehrlingsgeld erhalten.
Ich habe einen Lehrvertrag und auch das Abschlußzeugnis bei der Deutschen Rentenversicherung vorgelegt. Diese Ausbildungszeit wird mir nicht anerkannt, obwohl doch ganz bestimmt Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Unterlagen darüber lassen sich nicht mehr zurückverfolgen. ( Nach Auskunft eines ehemaligen Mitarbeiters der von der Treuhand beauftragten Einrichtung in Neustrelitz wurden die Personalunterlagen in landwirtschaftlichen Betrieben oft lückenhaft geführt.)
Nun würde mich interessieren, wie es Ihnen ergangen ist und welchen Rat Sie mir geben könnten,um die vier Rentenjahre wirksam werden zu lassen.
Eventuell könnten Sie im Rahmen Ihrer politischen Tätigkeit eine Überprüfung solcher Fälle vornehmen lassen, denn es muß ja außer uns beiden sehr viele Bürger geben, welche solchen Sonderbildungsweg in der DDR gegangen sind.
Ich verfolge mit Aufmerksamkeit Ihre politische Arbeit und wünsche Ihnen Kraft und Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
Ihre Nachricht vom 12. März hat mich erreicht. Das Problem besteht darin, dass der Ministerrat der DDR in einer Verordnung beschlossen hat, dass die Oberschülerinnen und Oberschüler, die einen Beruf erlernen, keine Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen brauchen. Auch die Betriebe, in denen wir tätig waren, mussten keine Sozialversicherungsbeiträge für uns entrichten. Damit begründet die Bundesregierung, dass die Zeiten für uns nicht angerechnet werden. Die Schwierigkeit besteht darin, dass sie sich ausnahmsweise auf eine DDR-Gesetzgebung berufen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi