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Frage von Jens-Uwe R. •

Frage an Gregor Gysi von Jens-Uwe R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Hartz IV Gesetz hieß es als Terminfestsetzung 01.01.2011. Ist es normal das Fristen nicht eingehalten werden? Wenn ich einen, von einem Gericht, festgesetzten Termin nicht einhalte werde ich bestraft, dies scheint für die Regierungen in diesem Land nicht zu gelten. Wie ich gehört habe könnte es nun wieder einige Jahre dauern ehe das neue Hartz IV Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht landet und somit wird erneut auf Zeit gespielt. Habe ich die Möglichkeit als Hartz IV - Empfänger direkt eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen? Aus meiner Sicht geht es hier um zwei Dinge: Erstens eine bewußte Hinhaltetaktik, die ohne Folgen bleibt und zweitens die Verletzung der Menschenwürde. Ich glaube auch in Deutschland gilt noch: "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Die Vorgehensweise dieser Regierung ist Menschenunwürdig.

Mit freundlichen Grüßen
Jens-Uwe Rekowski

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Rekowski,

Ihre Nachricht vom 25. Februar hat mich erreicht.
Der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist ausgeschlossen, solange nicht die gesamte nationale Gerichtswelt absolviert ist. Abgesehen davon, dass ich ein Normenkontrollverfahren anstrebe, wozu allerdings die Unterschriften eines Viertels der Mitglieder des Bundestages erforderlich sind, gibt es noch den Weg, eine Betroffene oder einen Betroffenen mit der Maßgabe zu unterstützen, dass möglichst ein Sozialgericht selbst das Bundesverfassungsgericht anruft.

Auf jeden Fall bleiben wir dran, um eine verfassungsrechtliche Prüfung dieses von uns deutlich und scharf kritisierten Gesetzes zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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