Frage an Gregor Gysi von Guido W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
Meine Frage an Sie betrifft die Monatsanfangsproblematik beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto).
Zum 1. Juli 2010 traten die neuen Regelungen zum Pfändungsschutzkonto in Kraft. Die LINKE hat sich seinerzeit der Stimme enthalten, dem Gesetz also nicht zugestimmt.
Ich hoffe ich darf Ihnen die Problemstellung dennoch schildern, da ja insbesondere Menschen mit geringem Einkommen ohne Lobby in Politik und Wirtschaft davon betroffen sind. Einer Klientel, der sich DIE LINKE ja erklärtermaßen annehmen möchte
Beim P-Konto kristallierte sich schnell das sogenannte "Monatsanfangsproblem" heraus. Es kam in vielen zehntausend Fällen zu der Konstellation, dass Zahlungen (insbesondere Sozialleistungen), die am Monatsletzten auf dem Pfändungsschutzkonto eingingen, jedoch ihrer Bestimmung nach für die Bestreitung des Lebensunterhaltes für den Folgemonat angedacht waren, nicht etwa an den Schuldner ausgezahlt wurden, sondern auf einem sogenannten Auskehrkonto landeten um an die pfändenden Gläubiger überführt zu werden.
Die Folge: Viele Schuldner standen/stehen ohne ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt da.
Das BMJ hat dieses Problem erkannt und seine Position in einem Positionspapier zum Monatsanfangsproblem dargelegt. Eine unverzügliche gesetzliche Präzisierung wurde in Aussicht gestellt.
Mit Datum vom 4.2.2011 brachte die Regierungskoalition einen Änderungsantrag in den Rechtsausschuss des deutschen Bundestags ein (vgl: Auschussdrucksache Nr.: 17 (6) 74 vom 4.2.2011), der die entsprechenden Regelungen der ZPO präzisieren und eine Lösung des Monatsanfangsproblems herbeiführen soll.
Meine Fragen an Sie, Herr Gysi, wären diese:
Wird dieser Änderungsantrag von Ihnen bzw. Ihrer Fraktion DIE LINKE unterstützt werden?
Gibt es eigene Lösungsansätze von Ihnen bzw. Ihrer Fraktion, wie dem Monatsanfangsproblem beim Pfändungsschutzkonto zu begegnen ist?
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Guido Wehrle
Sehr geehrter Herr Wehrle,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17. Februar, die ich zuständigkeitshalber unserer Arbeitskreisleiterin, der Abgeordneten Diana Golze, mit der Bitte um Beantwortung zur Verfügung gestellt habe.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
Sehr geehrter Herr Wehrle,
das sogenannte Monatsanfangsproblem ist der Fraktion DIE LINKE auch aus rechtspolitischer Sicht bekannt. Sie hat sich seinerzeit u. a. deshalb bei der Abstimmung über die Regelungen zum Pfändungsschutzkonto enthalten. Sie verweisen zu Recht darauf, dass es unter anderem wegen des Monatsanfangsproblems einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder gab (A-Drs. 17(6)74 vom 4.2.2011).
Dieser Gesetzentwurf hat den federführenden Rechtsausschuss inzwischen in der Fassung dieses Änderungsantrags passiert (36. Sitzung des Rechtsausschusses 9.2.2011). Die Fraktion DIE LINKE im Rechtsausschuss hat dem Änderungsantrag zugestimmt, sich bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf insgesamt allerdings enthalten, weil der Gesetzentwurf bei seinem anderen zentralen Regelungsgegenstand, der erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, keine vollständige Gleichstellung mit ehelichen Kindern enthält. Der Gesetzentwurf wurde schließlich am 93. Sitzung am 24.2.2011 vom Bundestag angenommen. Da das Monatsanfangsproblem damit einer praktikablen Lösung zugeführt ist, plant die Fraktion DIE LINKE dazu derzeit keine weiteren Initiativen.“
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi