Frage an Gregor Gysi von Evelyn C. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
ich bin am 01.03.1989 nach 7 Jahren Wartezeit aus der DDR ausgereist und mit einer Urkunde aus der Staatsbürgerschaft der DDR entlassen worden. In der BRD erhielt ich alle Rechte und Pflichten eines BRD-Bürgers. Nach langer Krankheit bekam ich jetzt die Erwerbsunfähigkeitsrente mit 54 Jahren. Im Leistungsbescheid erfuhr ich, dass die anerkannten Zeiten aus dem Fremdenrentengesetz im Bescheid vom 07.12.1989 gestrichen worden. Auf Nachfrage bei der DRV-Bund wurde mir mitgeteilt, dass die Streichung der anerkannten Zeiten aus dem FRG in einem angeblichen Bescheid von 1998 mir mitgeteilt wurde. Leider habe ich nie einen solchen Bescheid erhalten. Eine Kopie des Bescheides wurde mir nach dem Widerspruch gegen den Rentenbescheid vom 10.02.2010 zugesandt und gilt somit als zugestellt (12 Jahre später).
Jetzt meine Frage, kann ich gerichtlich dagegen vorgehen, zumal ich außerdem noch ordnungsgemäß und anerkannt ausgereist bin. Können Sie mir einen guten Anwalt in dieser Sache empfehlen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Evelyn Clauß