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Frage von Michael N. •

Frage an Gregor Gysi von Michael N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Gysi,

meiner Ansicht nach verstoßen die vorhandenen Leiharbeitsregeln der BRD gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (Gebot der Gleichheit und Diskriminierungsverbot aufgrund des Status). Als Betroffener möchte ich etwas gegen dieses Unrecht tun. Wer ist in Deutschland für die Einhaltung der Europäische Menschenrechtskonvention zuständig, würde eine Strafanzeige gegen die BRD Sinn machen? Oder sollte ich mich gleich an EU-Institutionen wenden? Meine Petitionen zu diesem Thema sind seit einem Jahr in Bearbeitung. Bitte senden Sie mir Ihre Sichtweise.

Mit freundlichen Grüßen

M. Norden

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Norden,

Ihre Nachricht vom 26. Januar hat mich erreicht.
Sie müssten gegen bestimmte Bedingungen zunächst hier in Deutschland klagen - wahrscheinlich vor einem Arbeitsgericht - und darauf verweisen, dass Ihrer Meinung nach gesetzliche Regeln gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Die Frage ist dann, ob das Gericht Ihre Sicht teilt. Wenn nicht, müssten Sie den gesamten Rechtsweg bestreiten bis zum Bundesverfassungsgericht. Erst danach können Sie sich an den Europäischen Gerichtshof wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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