Frage an Gregor Gysi von Sebastian G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
man hört ja öfters, dass Sie Menschen helfen, welche in Schwierigkeiten mit dem Unsinnigkeitssystem der Ämter stecken. Das hat mich immer sehr gefreut. Nun bin ich einmal selber in eine solch missliche Lage geraten. Ich bin seit Anfang November Arbeitssuchend, da ich einen Bauberuf erlernt habe und über den Winter gekündigt wurde. Ich wollte mich daher in Richtung Produktion bewerben. Gesagt, getan, ich bekam ein Angebot der Agentur für Arbeit für eine Weiterbildung im Metallbereich/Produktion. Im Anschluss an diese Weiterbildung soll Einstellung bei einer Firma erfolgen. Diese wird über einen Bildungsgutschein finanziert. Während der ersten Woche bei der Weiterbildung kristallisierte sich heraus, dass die Einstellung erst ab 01.06.11 erfolgt und darüber hinaus hatte der Dozent nicht einmal den kleinsten Schimmer, was er denn mit uns tun soll. Über Metall- oder Produktionstechnische Dinge erfahre ich dort nichts. Nun habe ich mich intensivst noch einmal gekümmert und fand eine Firma, bei welcher ich sofort anfangen könnte, sobald ich einen Schweißerpass habe. Einstellung wäre spätestens 01.04.11. Ich rief meine Vermittlerin der Agentur an und teilte ihr den Sachverhalt mit. Da ich bei dieser Firma in meinen erlernten Beruf arbeiten würde, würde mich dies längerfristig weiterbringen. Sie sagte mir, sie würde keinesfalls nun die Weiterbildung abbrechen um eine neue zu beginnen, nur weil ich es mir so wünsche. Ist das rechtens? Ist es nicht mein Recht in meinem erlernten Beruf arbeiten zu wollen und die Weiterbildung zu wechseln?
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Geist
Sehr geehrter Herr Geist,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25. Januar.
Die Gesetze sind absichtlich so schwammig, dass man ein direktes Recht nicht herleiten kann. Aber dennoch bin ich bereit, mich an Ihr zuständiges Jobcenter zu wenden. Bitte teilen Sie mir doch die Anschrift mit, damit ich den Leiter oder die Leiterin in Ihrem Interesse anschreiben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi