Frage an Gregor Gysi von Horst M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gysi,
das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 9.2.10 allen Menschen in unserem Staate das sozio-kulturelle Existenzminimum zugesprochen.
Sind Sie der Meinung, daß dies mit den derzeitigen Regelsätzen gesichert ist?
Wie verhält sich Die Linke gegenüber Sanktionen - bei den doch ohnehin niedrigen Regelsätzen?
Sind Strafverfahren gegen Arge-Mitarbeiter, die Sanktionen bis zu 100% verhängen, geplant?
Die ILO-Übereinkommen Nr. C29 und C105 sowie der Internationale Pakt über bürgerliche und Politische Rechte vom 19.12.1966 sowie die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4.11.1950 untersagen solche Strafmaßnahmen doch eindeutig.
Mit freundlichem Gruß
Horst Murken
Sehr geehrter Herr Murken,
wir sind davon überzeugt, dass nicht nur die jetzt geltenden Regelsätze für Hartz IV, sondern auch die geplanten grundgesetzwidrig sind. Die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts werden nach unserer Auffassung nicht erfüllt.
Darüber hinaus verlangen wir eine sanktionsfreie Grundsicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gregor Gysi