Frage an Gregor Gysi von Bernd H. bezüglich Recht
Guten Tag, Dr. Gysi!
Ich habe mal eine Frage, die ich schon einigen Leuten gestellt habe, die mir aber noch keiner beantworten konnte. Ich bin kein sonderlich religiöser Mensch. Habe aber oft mit solchen zu tun. Nun ist es ja so dass "Gott" bereits im ersten Satz unseres Grundgesetzes erwähnt wird. Ebenso haben wir Parteien die den Begriff "Christlich" in ihrem Namen tragen. Zu den Grundlagen des Christentums, die man ja sehr schön der "Bergpredigt" entnehmen kann, steht ja unter Matthäus Kapitel 5 Verse 33 - 38, dass Christen keinen Eid schwören sollen. Wie sich das mit dem Amtseid unserer "christlichen" Minister, Kanzler oder Bundespräsidenten verträgt, lasse ich mal dahingestellt.
Wenn jetzt aber jemand zum Beispiel vor Gericht vereidigt werden soll und das mit der Begründung seines christlichen Glaubens verweigert, was wäre dann die Folge davon?
Schöne Feiertage und einen guten Jahreswechsel wünscht
Bernd Hartmann
Sehr geehrter Herr Hartmann,
Ihre Nachricht vom 25. Dezember hat mich erreicht.
Ich glaube, dass das Gericht diese Begründung nicht akzeptieren würde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi