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Frage von Michael W. •

Frage an Gregor Gysi von Michael W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi

Die Bundesregierung plant Reformen im Steuerrecht :
> Für Eheleute sollen die Veranlagungsarten von derzeit sieben auf vier reduziert werden. <

Ich habe zwar Verständnis für den ´besonderen Schutz von Ehe und Familie´,
aber z.Z. ist es noch so,daß nur derTrauschein anerkannt wird um steuerliche Vorteile zu erlangen.
Eine Gleichstellung ist hier für eingetragene Lebenspartnerschaften jedoch noch immer nicht erfolgt.

Heute wende ich mich erneut mit einer Frage an Sie:
Setzen Sie -oder ihre Partei- sich dafür ein,daß gleichgeschlechtliche Partnerschaften steuerlich mit Ehepaaren (ist nicht =Familie!) gleichgestellt werden und würden Sie diesbezüglich eine Anfrage im Bundestag stellen?

In meinem Bekanntenkreis habe ich schon selbst gehört, daß (Hetero-) Paare -ohne die Absicht eine Familie zu gründen- sich nur aus steuerlichen Gründen standesamtlich verheiratet haben.
Dann sollte man das eingetragenen Partnern auch zugestehen.
Zur Zeit gilt aber leider nicht gleiches Recht für alle.

mit freundlichen Grüßen
Michael Weiss

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Weiss,

wir setzen uns regelmäßig dafür ein, dass Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ebenso behandelt werden wie Eheleute. Das gilt auch für das Steuerrecht. Dazu gab es schon zahlreiche Anfragen. Jetzt werden wir z. B. erreichen, dass im Beamtenrecht eine Gleichstellung stattfinden wird. Auch dies hat Jahre gedauert. Wir stimmen Ihnen auch zu, dass im Einkommensteuerrecht eine Änderung erfolgen muss.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gysi

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