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Frage von Gunnar Z. •

Frage an Gregor Gysi von Gunnar Z. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Gysi,

einige Fragen zum Afghanistankrieg der Bundeswehr.

Mir geht es hierbei vor allem um die völkerrechtliche (UN-Charta) und die verfassungsrechtliche Legitimation dieses Einsatzes.

Die Bundesregierung stützt sich ja insbesondere auf GG Art 24 (2) i.v.m. Art 87a (2) um damit die ursprünglich vorgesehenen Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr laut GG Art 87a (3) + (4) zu umgehen bzw zu erweitern.

Wie beurteilen Sie diese Rechtsauffassung?

Was die völkerrechtliche Legitimation angeht, stützen sich die Nato-Staaten auf Art 51 UN-Charta (individuelle oder kollektive Selbstverteidigung).

Im Versuch die Zustimmung des Sicherheitsrates zu einem Militärschlag zu erhalten (um Art 51 zu umgehen), wurden in Eilverfahren noch die Resolutionen 1368 und 1373 im Sicherheitsrat eingebracht und beschloßen.

Erstere, einen Tag nach 9/11 beschlossen, verurteilt die Anschläge und hält das Bekunden von Anstrengungen zur Terrorismusbekämpfung fest. Letztere, 17 Tage nach 9/11, erfaßt konkrete Massnahmen zur Terroristenbekämpfung.
Keine der beiden Resolutionen erwähnt ausdrücklich die Möglichkeit eines militärischen Eingreifens außerhalb der UN-Charta, welche dies nur im Verteidigungsfall oder durch ausdrückliche Genehmigung des Sicherheitsrates vorsieht. Als diese Genehmigung nicht erfolgt ist, beriefen sich die USA auf das Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 UN-Charta.
Dieses sieht aber lediglich vor, dass sich ein Staat dann militärisch auch ohne Zustimmung des Sicherheitsrates verteidigen kann, wenn "ein bewaffneter Angriff" auf das Land erfolgt und selbst dann nur so lange bis der Sicherheitsrat die Sicherheit und den Frieden für dieses Land sichergestellt hat.

Demnach habe ich erhebliche Zweifel an der völkerrechtlichen Legitimation des Krieges in Afghanistan. Wie beurteilen Sie dies?

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Sehr geehrter Herr Zimmermann,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. November, die ich zuständigkeitshalber an unseren Justiziar, den Bundestagsabgeordneten Dr. Wolfgang Neskovic weitergeleitet habe.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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