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Frage von Michael B. •

Frage an Gregor Gysi von Michael B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

ich stecke momentan in einem Dilemma. Meine juristischen Fachkenntnisse sind etwas überdurchschnittlich, allerdings finde ich auf einige für mich wichtigen Fragen keine Antwort. Vielleicht sind sie als Diplom Jurist in der Lage mir einige Fragen zu erläutern oder zu beantworten.

1. Ist es möglich einen Gesetzesartikel anzuwenden den es nicht mehr gibt?

2. Wenn ein Gericht feststellt das ein Geltungsbereich eines Gesetzes gilt und dieser später durch einen anderen ersetzt wird, gilt dann dieses Urteil noch?

3. Wenn ein Gerichtsurteil auf einen Geltungsbereich verweist und dieser geändert oder aufgehoben wird kann man sich dennoch darauf beziehen?

4. Wenn aufgrund eines Gesetzes ein Land einem Staat beitreten möchte der dieses Gesetz bereits vor dem Beitritt aufgehoben hat, gilt dann der Beitritt dennoch?

5. Wenn ein Staat seinen Geltungsbereich aufhebt und keinen neuen hinzufügt existiert der Staat dann noch?

6. Kann ein Staat ohne Geltungsbereich Verträge aushandeln und unterschreiben?

7. Was wäre zu tun um einen Staat der Aufgrund Nichtorganisisation handlungsunfähig ist wieder handlungsfähig zu machen?

8. Ist ein Gesetz ohne Geltungsbereich noch anwendbar?

Bitte helfen sie mir bei der Beantwortung dieser Fragen, denn sie sind sehr wichtig für mich. Für ihre Mühe möchte ich mich voraus schon herzlich Bedanken.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Bolden

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Bolden,

Ihre Nachricht vom 28. November hat mich erreicht.
Ich habe sie zuständigkeitshalber an unseren zuständigen Fachpolitiker weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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