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Frage von Karlheinz R. •

Frage an Gregor Gysi von Karlheinz R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Doktor Gysi,

ich war Mitglied der DAK und bin Chroniker. Gegenüber der Kasse habe ich einen Widerspruch wegen der Zuzahlung von acht Euro ohne Einkommensprüfung erhoben. Denn ich finde diese Form als sehr unsozial und kann den Betrag nicht zahlen.

Bei meiner Medikamentenzuzahlung habe ich die Grenze weit überschritten. Die DAK behält nun dieses Guthaben ein und verrechnet dieses mit den entstandenen Schulden durch die Nichtzahlung der acht Euro.

Darf die DAK die eine Schuld mit der Anderen in dieser Form aufrechnen und was ist Ihr Standpunkt zu dieser Angelegenheit? Über eine zweckdienliche Rückinformation würde ich mich sehr freuen und bedanke mich herzlich dafür im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Rahm

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Rahm,

Ihre Nachricht vom 26. November hat mich erreicht.
Wenn zwei Forderungen sich gegenüberstehen, ist eine Aufrechnung zulässig. Abgesehen davon, halte ich die gesamte Regelung hinsichtlich der 8 Euro für falsch. Sie wurde von Union und SPD im Bundestag beschlossen und war der Einstieg in die Kopfpauschale. Denn den Betrag müssen alle Versicherten unabhängig von ihrem Einkommen tragen. Außerdem bekräftigt dieser Betrag den Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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