Frage an Gregor Gysi von Renate G. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Her Gysi,
ich wende mich an Sie in Ihrer Funktion als Politiker und Anwalt und aus der ehemaligen DDR kommend:
vor Jahren habe ich in der DDR das Abitur abgelegt. Damals sagte uns die Englischdotentin, dass diese Abschlußprüfung der 12. Klasse im Fach Englisch gleichzeitig einem Abschluß als sogenannter "Sprachkundigen" entspricht. Diese Aussage muß doch in den Bildungsgesetzen der DDR festgehalten sein; ich benötige sie dringend schwarz auf weiß und komme einfach nicht weiter.
Können Sie mir eventuell weiterhelfen und mir einen Tip geben, wo ich fündig werden könnte?
vielen Dank für Ihre Mühen schon im Voraus
und freundliche Grüße
Renate Gebhardt
Sehr geehrte Frau Gebhardt,
Ihre Nachricht vom 20. November hat mich erreicht.
Ich habe unsere Juristin Halina Wawzyniak gebeten, Ihnen diesbezüglich behilflich zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
Liebe Frau Gebhardt,
die Sprachkundigenausbildung in der DDR war über Lehrprogramme geregelt, die vom Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen herausgegeben wurden. Der genaue Titel: "Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik. Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. Lehrprogramme für das Lehrgebiet Sprachkundigenausbildung der Stufen G, I, IIb, IIa, III. Berlin 1981."
Vielleicht ist das noch in Bibliotheken oder Archiven zu finden. Mir liegt allerdings auch ein Zeugnis über eine Sprachkundigenprüfung der Leipziger Universität aus dem Jahr 1985 vor mit dem Vermerk: "Das Zeugnis verliert bei Nichtablegen der Bestätigungsprüfung nach Ablauf von fünf Jahren - vom Tage der Ausstellung gerechnet - seine Gültigkeit."
Besten Gruß
Adelaide Grützner