Frage an Gregor Gysi von Jörg H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Dr. Gysi, vielen Dank erst einmal, dass Sie an dieser Stelle darlegten, dass es eine Verfassung aufgrund des Art. 146 GG in der BRD nicht gibt.
Jedoch teile ich Ihre Auffassung über den Bestand des GG nicht ganz, insofern, da der Geltungsbereich des GG bekanntermaßen aufgehoben wurde.- Siehe Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Kapitel 2 Grundgesetz - Beitritts bedingte Änderungen des Grundgesetzes – Artikel 4 Ziffer 2 - „Artikel 23 wird aufgehoben“, was u.a. auch bedeutet, dass dem Bürger der gesetzliche Richter (vgl. ehem. Art. 101 GG) offenkundig entzogen wurde.
Meine erste Frage wäre, ob Sie die sog. 21 Punkte über die Situation der BRD, die dem Bundestag vorliegen, ebenfalls als inhaltlich zutreffend erachten.
Sie können die 21 Punkte unter
nachvollziehen.
Auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147 weise ich in diesem Zusammenhang hin.
Zitat:
„Jederman muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
Zitatende
Meine zweite Frage wäre, ob Sie die Auffassung vertreten, dass o.a. Sachverhalt betreffend den Entzug des gesetzlichen Richters mit den Voraussetzungen und Anforderungen des Artikels 47 der Charta der Grundrechte der EU bzw. des Artikel 6 EMRK vereinbar ist.
Links zu den o.a. Rechtsnormen:
http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf
http://conventions.coe.int/treaty/ger/treaties/html/005.htm
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_101.html
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html
http://archiv.jura.uni-saarland.de/Vertraege/Einheit/ein1_a4.htm
Freundliche Grüße
Sich.-Ing. Jörg Hensel
Sehr geehrter Herr Hensel,
vielen Dank für Ihre weitere Anfrage vom 4. November.
Hinsichtlich der 21 Punkte habe ich unseren Justitiar, den Abgeordneten Dr. Wolfgang Neskovic gebeten, Ihre Frage zu beantworten.
Mit der Aufhebung des Art. 23 des GG ist aber nicht der Rest des Grundgesetzes aufgehoben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi