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Frage von Claudia M. •

Frage an Gregor Gysi von Claudia M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

die meisten Berufsgruppen werden durch Gewerkschaften vertreten, die für die Rechte ihrer Arbeitnehmer eintreten. Allerdings sind Angestellte von Freiberuflern leider verlassen bzw. auf ihr eigenes Verhandlungsgeschick angewiesen, wenn es darum geht, menschenwürdige Arbeitsumstände mit ihren jeweiligen Arbeitgebern zu vereinbaren.

Aus diesem Grunde schreibe ich Sie nicht nur als Politiker, sondern auch als Rechtsanwalt an.

Ich selbst arbeite als Rechtsanwaltsfachangestellte zu einem Lohn (6,90 € bei einer 40-Stunden-Woche, kein Weihnachts- und Urlaubsgeld...), welcher jeder Beschreibung spottet. Sogar unsere Putzfrau verdient mehr, obwohl diese nicht mit Zwangsvollstreckung, Finanzbuchhaltung, Kostenrecht und Fristenüberwachung betraut sind. Es ist nicht so, dass nicht auch eine Reinigungskraft einen Stundenlohn von mehr als 8 € verdient. Diese Leute verrichten ja auch ihre Arbeit und Arbeit schändet nicht.

Nicht nur mir, sondern auch vielen meiner Kollegen und Kolleginnen in anderen Kanzleien geht das so. Dort wird teilweise noch viel weniger verdient (5,00 € sind echt keine Seltenheit). Gerne wird auch auf die einschlägigen "Kammerempfehlungen" verwiesen. Natürlich könnten wir uns eine andere Beschäftigung suchen, aber uns macht der Beruf ja auch Spaß. Daher krebsen wir weiter unter Hartz-IV-Niveau herum, obwohl wir eine Ausbildung absolviert haben und durchaus Verantwortung tragen, obwohl das in der Öffentlichkeit nicht gesehen wird.

Gibt es denn keine Möglichkeit, die Situation gegenüber der BRAK auch einmal "von höherer" Stelle anzusprechen? Mir kommt es vor, dass alle Initiativen (IG ReNo usw.) ins Leere gehen und seitens der Anwaltschaft nur von einem unerheblichen "Tippsenaufstand" ausgegangen wird.

Wie stünden denn die Chancen, einen Mindestlohn wenigstens für diejenigen Berufsgruppen gesetzlich zu regeln, welche nicht gewerkschaftlich vertreten sind?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Müller,

Ihre Nachricht vom 28. Oktober hat mich erreicht.
Grundsätzlich bekommen wir das Problem nur gelöst, wenn endlich eine Mehrheit in den Bundestag gewählt wird, die einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einführte. Daran käme dann auch keine Anwältin und kein Anwalt vorbei.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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