Frage an Gregor Gysi von Rainer H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr Gysi,
Deutschland hat für den Fond der EU für schwächelnde EU-Länder, wie aktuell Griechenland, ca. 140 Mrd. als Garantie zugesichert.
Deutschland hat alleine der HRE Garantien in Höhe von 102 + 40 Mrd. zugesichert.
Beides wurde, soweit ich mich errinnern kann, vom Bundesrat und Bundestag verabschiedet.
In 2008 oder 2009 wurde eine Schuldenbremse für Bund, Länder und Kommunen eingeführt und im GG festgeschrieben.
Garantien sind so etwas wie Bürgschaften, bei denen man davon ausgehen muss, dass sie auch mal eingelöst werden.
Nur mal angenommen die Gläubiger von Griechenland und ggf. weiterer maroden Ländern oder auch Geschäftspartner der HRE bestehen morgen auf die Einlösung der Bürgschaften.
Dann müßte Deutschland 140 Mrd. € bezahlen.
Nun meine Fragen:
1) Wie würde sich dieses Szenario mit dem GG (Schuldenbremse) vereinbaren oder würden dann alle sozialen Transfers (Arbeitslosengeld, Hartz4, Kindergeld, usw.) eingestellen, damit die Regierung nicht gegen das GG verstößt?
2) Wie können Politiker solche Garantien abgeben, wohlwissend, dass die Zustimmung im Regressfall nachträglich zu einem Verstoß gegen das GG führt?
3) Wer haftet bei so einem Verstoß gegen das GG (die Politiker, die solchen Garantien zugestimmt haben)?
4) Wie haften die Verantworlichen (was sind die Konsequenzen der einzelnen)?
Sehr geehrter Herr Hoppenstedt,
Ihre Nachricht vom 17. September hat mich erreicht.
Es wäre besser, Sie stellten Ihre vier Fragen an die Bundeskanzlerin. Natürlich geht die Bundesregierung davon aus, dass viele der Beträge nicht fällig werden. Außerdem hoffen sie, dass im Falle der Fälligkeit, dies nicht zugleich geschieht, sondern nur einzelne Beträge fällig werden und andere nicht. Sie haben völlig Recht, eine Garantie gibt es weder solang noch solang und so bleibt es eine Politik des Daumendrückens.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi