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Frage von Jan F. •

Frage an Gregor Gysi von Jan F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

unsere Demokratie lebt von der Gewaltenteilung. Ist es aber im Grunde genommen nicht so, dass die Parteien eben diese Gewaltenteilung unterwandern? Wenn Richter ein Parteibuch haben, wie unabhängig können da noch ihre Urteile ausfallen? Und wieso darf ein Mitglied der Regierung zugleich Mitglied einer Partei im Parlament sein, dessen Aufgabe die Gesetzgebung ist, während die Regierung die Exekutive darstellt? Und wenn dann diese Abgeordneten Nebeneinkünfte haben, die ihre Diäten oft um ein vielfaches übersteigen, wundert es da noch, dass inzwischen fast die Hälfte der Bevölkerung die Abgeordneten nur noch für fremdgesteuerte Hampelmänner der Lobbyisten halten? Daher meine Frage:
Wären auch Sie für eine grundlegende Strukturreform,die Mandatsträgern jedwede Nebentätigkeit verbietet, und die es Amtsträgern der Judikative verbietet sich in politischen Parteien zu engagieren? Oder stellt die Repräsentierung eines Wahlkreises von immerhin im Schnitt über 100000 Bundesbürgern wirklich keine Vollzeitaufgabe dar?

Mit freundlichen Grüßen
Jan Frisch, M.A.

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Sehr geehrter Herr Frisch,

Ihre Nachricht vom 30. August hat mich erreicht.

Auf jeden Fall stimmen wir dahingehend überein, dass Abgeordnete nicht in Leitungen von Wirtschaftsunternehmen tätig sein dürfen, um die von Ihnen geschilderten Abhängigkeiten zu verhindern. Allerdings möchte ich nicht, dass ein Schriftsteller aufhören muss zu schreiben, dass ein Komponist aufhören muss zu komponieren. Was machen wir mit dem Bäckermeister, der in den Bundestag gewählt wird, sich gelegentlich aber noch um seine Bäckerei kümmert? Was machen Rechtsanwälte? Müssen sie alle ihre Sozietät verlassen? Wenn Sie dann nicht mehr in den Bundestag gewählt werden, kämen sie in der Regel nicht in die Sozietät zurück. Sie müssten dann eine neue Praxis mit erheblichen Kosten aufbauen.

Es scheint mir wichtig, den Lobbyismus zu unterbinden aber nicht jede Tätigkeit eines Abgeordneten, weil sonst bestimmte Berufsgruppen vom Bundestag so gut wie ausgeschlossen wären.

Das Problem ist, dass die Mitglieder der Regierung von Parteien aufgestellt werden. Selbst wenn anschließend die Mitgliedschaft ruhte, machte das betreffende Person gegenüber den Parteien nicht unabhängig.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gysi

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