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Frage von Marion K. •

Frage an Gregor Gysi von Marion K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gysi,

Ich beziehe mich auf Ihre Antwort an Herrn Schmidt vom 10.08.2010. Ich zitiere,
( wir haben eine Vereinigung auf der Grundlage des Artikels 146 Grundgesetz vorgeschlagen. Es sollte der Entwurf einer neuen Verfassung erarbeitet und den Bevölkerungen in beiden deutschen Staaten vorgelegt werden. Anschließend wäre ein neuer deutscher Staat entstanden)
Soweit Ihre Aussage. Laut den Vereinten Nationen, haben sich beide Deutschen Staaten vereinigt und bilden einen souveränen Staat. Dort ist kein Wort von einem beitritt der DDR zur BRD zu lesen. Frage. Haben sich beide Deutschen Staaten am 03.Oktober 1990 vereinigt?
Durch eine Vereinigung DDR mit BRD und der Gesamt Deutsche Verfassung, der Deutschen Demokratischen Republik vom 30.Mai 1949, wäre Deutschland ein neuer Staat. Ist das so richtig?

Mit freundlichen Grüßen

Marion Klein

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Sehr geehrte Frau Klein,

die Vereinigung der beiden deutschen Staaten vollzog sich dadurch, dass die DDR ihren Beitritt zum Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes erklärte. Die Vereinigung vollzog sich also über einen Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes. Das war der Weg des Artikels 23 und nicht der Weg des Artikels 146 Grundgesetz.

Der Weg über den Artikel 146 Grundgesetz hätte zu einem neuen deutschen Staat geführt, der die Rechtsnachfolge für die beiden dann untergegangenen deutschen Staaten angetreten hätte. Er wäre in vielfacher Hinsicht gleichberechtigter gewesen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gregor Gysi

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