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Gregor Gysi
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Frage von Frank S. •

Frage an Gregor Gysi von Frank S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

sehr geehrter herr gysi,

als anwalt und der momentan - in meinen augen - einzigen ernstzunehmenden oppositionspartei stelle ich ihnen die gleiche frage wie herrn de maiziere:
in seinem schlussartikel 146 sieht das grundgesetz für den fall der wiedervereinigung seine eigene ablösung vor, sobald " eine verfassung in kraft tritt, die von dem deutschen volk in FREIER SELBSTBESTIMMUNG beschlossen worden ist". Warum wurde das erforderliche ausführungsgesetz zu dieser vorschrift, das auch eine initiative aus der mitte des volkes ermöglichen würde,zu erlassen "versäumt"???!?
dafür, das der weg des art. 146 GG nach der vereinigung nicht beschritten und die demokratische legitimation nicht nachgeholt wurde, gibt es keine stichhaltige begründung - außer den machtinteressen der politischen klasse.
daraus folgt also: die angebliche volkssouveränität ist eine mit den vollmundigen behauptungen des grundgesetzes unvereinbare lüge, für die es keine rechtfertigung mehr gibt. teile der deutschen staatsrechtslehre - zb Gerd Roellecke - geben das fiktive der bundesdeutschen volkssouveränität denn auch offen zu.
die gewichtige konsequenz, das die demokratische legitimation, die alle staatsorgane vom souveränen volk herleiten, entfällt.
ich fordere sie hiermit auf sträflich versäumtes nachzuholen
soweit mein schreiben an herrn de maiziere und meine frage an sie und die linke: interessiert es wirklich niemanden das die brd keine verfassung hat?

mit freundlichen grüßen,

frank schmidt

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schmidt,

wir haben eine Vereinigung auf der Grundlage des Artikels 146 Grundgesetz vorgeschlagen. Es sollte der Entwurf einer neuen Verfassung erarbeitet und den Bevölkerungen in beiden deutschen Staaten vorgelegt werden. Anschließend wäre ein neuer deutscher Staat entstanden, der die Rechtsnachfolge der beiden untergegangenen deutschen Staaten angetreten hätte. Alle anderen Parteien lehnten dies jedoch ab. So verblieb aber der Artikel 146 im Grundgesetz, so dass die Aufgabe bestehen bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gregor Gysi

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