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Gregor Gysi
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Frage von Jürgen S. •

Frage an Gregor Gysi von Jürgen S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Hr. Gysi,

im Mai dieses Jahres wurde eine kleine Anfrage der SPD an den Bundestag gemacht. Inhalt war die Eindämmung des Abmahnmissbrauchs.

Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/015/1701585.pdf

Ich wende mich an Sie, da sie ja auch Jurist sind und ich denke, eine gesunde Einstellung zu Gerechtigkeit haben.

Abmahnungen wegen Copyrightverletzungen sind sicher sinnvoll um das geistige Eigentum zu schützen. Aber sie sind sicher nicht sinnvoll wenn es nur um "den schnellen Euro" für Abmahner und Anwälte geht.
Eine bekannte Webentwicklerin hat ein Bild von einer Clipart-CD ins Internet gestellt. Abmahnung durch berüchtigte Anwaltskanzlei Gebühren nach Vergleich für beide Anwaltsseiten ca 1000,- EUR Zahlung für die Nutzung des Bildes 30,-EUR - Dies steht in keinem Verhältnis.

Ich selbst habe von einer bekannten, professionellen Webseite ein Flash-Template gekauft und eingesetzt.
Abmahnung der selben Anwaltskanzlei wegen eines Bildes welches Bestandteil des Templates ist - Der Rechtsstreit steht mir noch bevor.

Es ist doch nicht möglich, dass man als Webentwickler keine Vorlagen mehr kaufen darf ohne Gefahr zu laufen, daß man, womöglich nach Jahren, für die Verwendung eines Bestandteils des ordnungsgemäß gekauften Produkts abgmahnt wird.

Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Bedarf für eine Regelung. Wobei klar ist,, daß die zivilrechtliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen durch Abmahnungen in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union außer in Österreich nicht vorgesehen ist.

Gibts es keine Möglichkeit, diesem Abmahnwahnsinn einen Riegel vor zu schieben. Die grosse Klagewelle läuft durch eine amerikanische Firma mit Sitz in Irland. Die setzen Software für die Suche nach "Ihren" Bildern ein, sind aber nicht Willens, dieselbe Software auf Ihre Webseite zu stellen, damit jeder selbst prüfen kann, ob er Rechtens zumindest Im Sinne dieser Firma handelt.

mit freundlichen Grüßen

Jürgen Scheffler

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Scheffler,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21. Juli 2010. Ich würde Anwaltsgebühren dann ablehnen, wenn man zur Abstellung eines bestimmten Verhaltens durch direkte Aufforderung bereit gewesen wäre. Die Beauftragung einer Anwaltsfirma war demgemäß nicht notwendig. Wenn Sie aber vom Eigentümer aufgefordert werden und nicht oder ablehnend reagieren, kann er eine Notwendigkeit zur Beauftragung von Rechtsanwälten begründen.

Ich weiß nicht, ob man mit dieser Argumentation durchkäme, würde es aber auf jeden Fall versuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gregor Gysi

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