Frage an Gregor Gysi von Lutz K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
Die Sache mit den „Wahlen“
Art. 38 Abs. 2 „GG“ sagt:
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Nun aber nach jeder Bundestags- oder Landtagswahl, sofort nach Schließen der Wahllokale, wird von den Wahlorganen, den Politikern und Parteien, unterstützt durch Medien und ”Parteienforscher”, vor aller Augen eine eingeübte Anmaßung in Form einer plumpen Täuschung zelebriert: Jene wahlberechtigten Bürger, die keiner Partei und/oder keinem Kandidaten ihr Vertrauen schenken konnten, werden bei der prozentualen Berechnung der Stimmenanteile schlicht ignoriert.
Die Vorgehensweise ist so alt wie offenbar wirksam und erfolgreich: Als prozentuale Berechnungsbasis wird nicht die Zahl der Wahlberechtigten, sondern die der Wahlurnengänger herangezogen.
Art. 121 „GG“ definiert den Begriff ”Mehrheit” :
”Mehrheit der Mitglieder des Bundestages und der Bundesversammlung im Sinne dieses Grundgesetzes ist die Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl.”
Bei Abstimmungen wird der prozentualen Berechnung stets die Gesamtzahl der gesetzlichen Mitglieder des „Bundestages“ oder der „Bundesversammlung“ zu Grunde gelegt. Stimmenthaltungen werden nicht von dieser Berechnungsbasis (100 Prozent) abgezogen, vielmehr wird stets ”in allen Fällen (...) die gesetzliche Mitgliederzahl zugrunde gelegt”
Daraus folgt zwingend:
Was bereits gemäß einfacher Denkgesetze zu Recht gilt und so auch gemäß Art. 121 „GG“ für den „Bundestag“ Geltung hat, dessen Mitglieder auf der Grundlage von Art. 20 Abs. 2 i.V.m. Art. 38 Abs. 2 „GG“ durch den Volkssouverän, also die Wahlberechtigten in Wahlen bestimmt werden, dann muss dies zu Recht für jede Wahl durch die Mitglieder des Volkssouveräns gelten.
Meine Frage:
Wird hier Grundgesetzwiedrig gehandelt?
Mit freundlichen Grüssen.
Sehr geehrter Herr Kronemann,
es gibt keine Wahlpflicht in Deutschland, so dass das Ergebnis der Wahl letztlich von denen bestimmt wird, die zur Wahl gehen. Insofern sind die prozentualen Berechnungen nachvollziehbar. Gleichzeitig müsste aber angegeben werden, welchen Anteil die Ergebnisse bei sämtlichen Wahlberechtigten ausmachen.
Das Meiste wird im Bundestag mit einfacher Mehrheit abgestimmt. Es gibt nur einige Sonderfälle, in denen es um die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages bzw. des Bundesrates geht oder um 2/3 der Mitglieder des Bundestages bzw. des Bundesrates.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi