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Frage von Armin L. •

Frage an Gregor Gysi von Armin L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr.Gysi,

§38SGB3 verpflichtet Leiharbeiter zur Meldung in den Arbeitsagenturen und zur Arbeitssuche selbst wenige Wochen vor dem 65. Geburtstag und danach bis zum Renteneintritt. Dies gilt auch wenn die seit vier Jahren bestehende Stelle voraussichtlich bis zur Rente fortgesetzt wird.
Die Arbeitsagentur will die Zahlung von Arbeitslosengeld verweigern, wenn nicht zwei Bewerbungen pro Woche vorgelegt werden.
Ist die Aufforderung zur Jobsuche vor den Sozialgerichten anfechtbar?
Kann auf §185StGB verwiesen werden?

Mit freundlichem Gruß
Armin Lechert

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lechert,

der Rechtsweg ist leider ein anderer. Sie könnten es - was ich Ihnen aber nicht rate - auf eine Kürzung der Leistungen ankommen lassen, dagegen Widerspruch einlegen und im Falle der Ablehnung des Widerspruchs Klage beim Sozialgericht erheben.
Dann bekämen Sie eine gerichtliche Klärung, aber dies brauchte Zeit und wer weiß, wie es ausgeht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gregor Gysi

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