Frage an Gregor Gysi von Dirk Z. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Gysi,
Erst einmal bedanke ich mich für die Antwort meiner zuvor an Sie gestellten Frage.
Der Hartz IV-Sanktionsparagraph § 31 SGB II ist ja nun, mit Blick auf das ergangene Urteil des BverfG vom 09.02.2010 noch umstrittener, als er es vorher ohnehin schon war und ich weiß, daß dem Petitionsausschuß aktuell mehrere Petitionen (einschließlich meiner) vorliegen, mit der Bitte des sofortigen Stop des § 31 SGB II.
Mich würde Ihre Einschätzung als "Vollblutpolitiker" interessieren, welche Chancen sie diesen einräumen?
Sicher muß im Zweifelsfall wieder mal Verfassungbeschwerde eingereicht werden, aber wir wissen ja auch wie langwierig dies mitunter sein kann, was den Betroffenen in bälde ja nun leider nicht weiterhilft, zumal man hier ja nicht nur einen Punkt in Frage stellt, was die Verfassungswidrigkeit betrifft. Im schlimmsten Falle sind Menschen dadurch ja mit Verschuldung (Miet /Stromrückstände), Räumungsklagen, sowie Obdachlosigkeit und Existenziellen Ruin gestraft.
Leider gehe ich schwer davon aus, daß die Regierung zur Mehrheit nicht beitragen wird, denn auf eine Antwort der FDP, auf meine Anfrage diesbzgl. warte ich heute noch und die CDU brillierte zwar mit einer Antwort, allerdings diese hatte nicht mal im Ansatz mit meiner eigentlich Anfrage zu tun. Als Bürger und Wähler und vor allem Mensch ist es mir schleierhaft, wie die Regierung, ein allem Anschein nach mehr als fragwürdigen Paragraphen weiterhin anwenden läßt, ohne Rücksicht auf Verluste, daß ich mich ernsthaft frage, ob dies das neue Verständnis der Regierung von einem Christlichen Sozialstaat ist, oder man die Betroffnen Schicksale als Kollateralschäden abtun möchte. Mir kann niemand erzählen, daß die Juristen in den Reihen der Regierung nicht wüßten, daß hier die Grundrechte auf das schärfste verletzt werden. Also Schaden vom Volke abzuwenden und dem Wohl des selbigen zu dienen, scheint dort eine völlig neue Definition gefunden zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
D. Zander
Sehr geehrter Herr Zander,
selbstverständlich haben Sie Recht, dass es Versuche der Mehrheit im Bundestag geben wird, den Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auszuweichen. Dann gibt es halt keine andere Möglichkeit, als erneut den Weg bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen. Wenn aber der öffentliche Druck zunimmt, wenn sich der Zeitgeist in eine andere Richtung entwickelt, dann gibt es auch die Chance, dass wir diese demütigenden Sanktionen überwinden. Wir werden weiter dafür streiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi