Frage an Gregor Gysi von Dr. Peter F. bezüglich Recht
Thema Bürgerrechte / Familie / Justiz
Lieber Peter Neuhaus,
die Situation "Hartz IV" schützt viele Väter vor Verarmung nicht, wenn Gerichte befinden, sie seien dennoch nach einer Scheidung für ihre Kinder unterhaltspflichtig.
Es wird geradezu nach Gründen gesucht, um den Vater (in selteneren Fällen auch die von den Kindern getrennt lebende Mutter) zur Zahlung eines Mindestunterhalts zu zwingen.
Knackpunkt ist oft die Anzahl von "qualifizierten" Bewerbungen, die das arbeitslose Elternteil nach der Trennung verschickt hat.
Der Spielraum, gerade für Akademiker, auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist aber nicht so gross, dass 20 bis 30 sinnvolle Bewerbungen im Monat möglich sind. Auf diese Willküranzahl berufen sich Gerichte und treiben so manchen Vater zur eidesstattlichen Erklärung - je nach der Militanz der Mutter und ihrer AnwältIn.
Wie sieht die Familiengesetzgebung nach den Vorstellungen Ihrer Partei in Zukunft hier eine Änderung für mehr Gerechtigkeit nach der Trennung von Paaren mit Kindern vor?
Das mutwillige Drücken getrennter Elternteile unter die Armutsgrenze kann in Deutschland nicht akzeptiert werden! Die Beurteilungen beim Europäische Gerichtshof sind in der Hinsicht deutlich weiter entwickelt.
Vielen Dank für aufklärende Informationen.
Mit freundlichen Grüssen,
Dr. Peter Franke