Frage an Gregor Gysi von Andrea J. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Gysi,
ich komme auf Ihre
Antwort an Herrn W. M. zurück. Was verstehen Sie darunter, dass Sie Drittgeheimnisse im Kern schützen wollen genau? Was ist Kern und was nicht. Für eine klare Antwort danke ich Ihnen schon heute.
Andrea Jacob
Sehr geehrte Frau Jacob,
als Rechtsanwalt erfährt man Umstände nicht nur durch den eigenen Mandanten bzw. die eigene Mandantin. Wenn man z. B. an einer Hauptverhandlung mitwirkt, sagen auch Zeugen aus. Es gibt auch Telefongespräche mit anderen Personen. Hier entsteht immer die Frage, ob solche Informationen ebenfalls der Schweigepflicht unterliegen oder nicht. Sie stammen ja nicht von der eigenen Mandantin bzw. dem eigenen Mandanten. Man spricht hier auch von "Drittinformationen" oder eben von "Drittgeheimnissen". Ich sehe die Schweigepflicht der Ärztinnen und Ärzte, der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und anderer umfassend und meine deshalb, dass auch solche Informationen bzw. Geheimnisse nicht weiterzuleiten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi