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Frage von Wilfried M. •

Frage an Gregor Gysi von Wilfried M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

ich schreibe Sie an wegen Ihrer DDR- Vergangenheit und weil Sie als Rechtsanwalt Normadressat des § 203 Strafgesetzbuch sind.

Nun gibt es neuerdings unter Juristen eine Strömung, welche die Verfügungsberechtigung über so genannte "Drittgeheimnisse" allein beim Anvertrauenden verorten will mit der Folge, daß die Offenbarung durch den beruflich Schweigepflichtigen dann straflos bleiben solle.
Eine solche Ansicht wird in der neuesten Ausgabe des "Leipziger Kommentars" vertreten (Rz 99) und von Frau Zypries propagiert.
Das widerspricht eindeutig der Tradition (und einigen ebenfalls aktuellen Kommentaren zum StGB) seit Hippokates.
Die Ärzte, mit denen ich bis jetzt darüber sprach, äußerten sich empört über die aufgrund einer "viktimodogmatischen Beweisführung" Einzelner eingeführte Aufweichung der Schweigepflicht und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmmung.

Ihr Genosse Nescovic, früher BGH- Richter, hält die Sache für zu komplex, als daß er sich auf "Abgeordnetenwatch" klar positionieren will, scheint aber dem "Zypries- Lager" anzugehören (1).

Die bayerische Justizministerin sieht kein Erfordernis, die Rechtslage zu klären (2), während Ihr Anwaltskollege Herr MdB Geis (wie der Arzt) offenbar Drittgeheimnisse/ Gerüchte nicht weitergibt (3).

Ich wüßte nun gern von Ihnen, wie Sie das als Anwalt mit den Ihnen bekannt werdenden bzw. anvertrauten Drittgeheimnissen halten und ob Sie - wie ich - es für erforderlich halten, daß der Drittgeheimnisschutz (der doch auch ein Schutz vor dem Kursieren von zersetzenden Gerüchten über den Dritten ist) unmißverständlich wiederhergestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen
W. Meißner
Gruppe Justizkontrolle Bayern/ Scientologyabwehr Deutschland

(1) http://www.abgeordnetenwatch.de/wolfgang_ne_kovi-575-37837--f239154.html#q239154

(2) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193--f239177.html#q239177

(3) http://www.abgeordnetenwatch.de/norbert_geis-575-37585--f239281.html#q239281

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Meißner,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14.12.

Im Kern bin ich dafür, dass auch Drittgeheimnisse durch Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie andere zu wahren sind.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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