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Frage von Sophia M. •

Frage an Gregor Gysi von Sophia M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Gysi,

eine Erbschaft ist niemals eine erfreuliche Sache, die Regierung macht daraus eine noch unerfreulichere!
Das neue Erschaftssteuergesetz trat zum 01.01.2009 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt gab es weder Ausführungsvorschriften, noch eine Bearbeitungssoftware für die Fianzämter und auch keine Vordrucke, damit das "Volk" seine Angaben überhaupt erst einmal tätigen kann.
Leider existieren bis heute weder Software, noch Vordrucke, die Finanzämter stehen vor allen Sterbefällen/Erbschaftsfällen des Jahres 2009!
Da ich mich im Zusammenhang mit einer Erbschaft mit dem Amtsgericht in Verbidung setzte, habe ich erfahren, dass die Berechnungsdauer in meinem Fall ca. 8 Wochen dauert, die Zahlungsfrist der Steuer 4 Wochen. Eine Nachricht, dass die Erbschaftssteuerfälle von diesem Jahr noch nicht bearbeitet werden kann, wegen o.g. Problematik, habe ich nicht erhalten (sicherlich kein Bundesbürger!)
Es handelte sich um eine größere Summe, die durch mehrere Erben geteilt wird, das Geld war angelegt. Da mit einer Zahlung also relativ schnell zu rechnen war, wurden die Gelder aus den gültigen Verträgen gelöst, bzw. verkauft. Das Geld schlummert nun auf einem 0,5 %-Konto.
Wer zahlt den Zinsausfall??? Ich gehe davon aus, das kein Erbe in Deutschland die geschilderte Information erhalten hat, und somit private Zinsausfälle zur Tagesordnung gehören. Wenn der Staat eine Erbschaftssteuer, Zinsabschlagssteuer etc. verlangt, hat er auch für solche Ausfälle gerade zustehen! Ich nehme an, dass diese Zinsausfälle in der Einkommensteuererklärung des Jahres berücksichtigt werden!?
Über eine Antwort (und Diskussion im Finanzministerium) freue ich mich!

Sophia Merian

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Merian,

Ihre Nachricht vom 25.11. hat mich erreicht.
Hinsichtlich der Möglichkeit, Zinsen bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen, bitte ich Sie, Ihren Steuerberater zu fragen.

Im übrigen schildern Sie einen nicht hinzunehmenden Umstand, dass Gesetze erlassen werden und dann völlig unzureichend für eine bürgernahe Durchführung gesorgt wird. Ich hoffe, dass dies bald abgestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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